Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und die Anwaltschaft betreffende Themen
Der Mitte April 2025 veröffentlichte Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beinhaltet zahlreiche die Anwaltschaft und die Rechtspolitik betreffende Themen:
Insbesondere enthält der Koalitionsvertrag ein deutliches Bekenntnis zur Selbstverwaltung der Freien Berufe und der berufsständischen Versorgungswerke. Der Pakt für den Rechtsstaat und das Verfahrensrecht (u. a. Modernisierung der Zivilprozessordnung) sollen reformiert werden. So sollen Verfahrensdauern generell erheblich verkürzt werden, indem unter anderem der Zugang zur zweiten Tatsacheninstanz begrenzt wird. Im Bereich der Digitalisierung von Verwaltung und Justiz beabsichtigt der Bund, eine zentralere Rolle einzunehmen.
Den Koalitionsvertrag können Sie hier nachlesen.
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RVG-Erhöhung kommt zum 01.06.2025
Am 10.04.2025 wurde das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nach Art. 13 Abs. 3 KostBRÄG 2025 tritt der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, am 01.06.2025 in Kraft. Damit erhöhen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren: Wertgebühren steigen um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben. Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten am 01.01.2026 in Kraft.
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beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder ab Herbst nicht mehr einsetzbar
Voraussichtlich ab Herbst 2025 wird die im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zur Ansteuerung der Kartenlesegeräte eingesetzte Standardsoftware das häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER SCT nicht mehr unterstützen. Dies bedeutet, dass dieses Gerät dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät nutzt, sollte rechtzeitig ein neues Gerät besorgen, um den ununterbrochenen Zugang zum beA sicherzustellen.
Informationen, wie Sie erkennen, ob das von Ihnen genutzte Gerät betroffen ist, welche Geräte im beA-System unterstützt werden, und was Sie bei Ihrer Entscheidung für ein alternatives Gerät berücksichtigen sollten, erfahren Sie in den Hinweisen des beA-Anwendersupports.
Schon gewusst? Bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer kann auch ein beA-Softwarezertifikat bestellt werden, über das ohne die Verwendung eines Kartenlesegeräts auf das beA-System und die mobile beA-App zugegriffen werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Erstregistrierung eines Postfachs nicht über das Softwarezertifikat erfolgen kann. Hierfür ist immer eine beA-Karte erforderlich. Auch die Vergabe von Rechten kann aus Sicherheitsgründen nur mit der beA-Karte erfolgen.
Weitere Informationen sind auf der Website der BRAK und im beA-Newsletter Ausgabe 2/2025 vom 10.04.2025 nachzulesen.
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Forschungsvorhaben „Videoverhandlungen an den Arbeits- und Sozialgerichten“
An der Universität Kassel werden im Rahmen einer Promotion die Folgen der Corona-Pandemie und der in ihrem Rahmen erfolgten Veränderungen an den Gerichten und bei der Tätigkeit in Kanzleien sowie der veränderten gesetzlichen Regelungen für den Rechtsschutz im Arbeitsrecht und im Sozialrecht untersucht. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die vor den beiden Fachgerichtsbarkeiten regelmäßig tätigen Fachanwältinnen und Fachanwälte im Sozial-, Medizin- und Versicherungsrecht (für die Sozialgerichtsbarkeit) und im Arbeitsrecht (für die Arbeitsgerichtsbarkeit) befragt. Hierbei stehen der aktuelle Stand an technischer Ausrüstung sowie die mit der gleichzeitigen Bild- und Tonübertragung gesammelten Erfahrungen im Mittelpunkt.
Die Rechtsanwaltskammer München unterstützt dieses Forschungsprojekt. Wer sich an der Befragung beteiligen möchte, findet hier Zugang zu den entsprechenden Fragebogen: Schwerpunkt Fragebogen Arbeitsrecht Schwerpunkt Fragebogen Sozialrecht
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Bundesministerium der Justiz erprobt digitale Klageerhebung via Online-Portal im Bereich Fluggastrechte
Seit Ende März 2025 erprobt das Bundesministerium der Justiz im Rahmen des Projekts „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ in Zusammenarbeit mit dem DigitalService des Bundes ein Online-Portal zur digitalen Einreichung von Klagen im Bereich der Fluggastrechte. Mittels eines „Vorab-Checks“ können potenzielle Anspruchsinhaber ermitteln, ob ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte. Bei positiver Feststellung kann digital und eigenhändig eine Klage erstellt und erhoben werden. Voraussetzung der digitalen Klageerhebung ist die Einrichtung des Bürgerkontos „Mein Justizpostfach“ (MJP). Dies ist für jedermann mit Online-Ausweis und einer Bund-ID möglich.
Bundesweit beteiligen sich sieben Amtsgerichte an der Pilotierung, darunter im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München das Amtsgericht Erding.
Künftig soll das Online-Portal auch der Anwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
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Elf neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH zugelassen
Das Bundesministerium der Justiz hat elf neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen. Zugelassen werden kann nur, wer zuvor durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wurde. Der Wahlausschuss setzt sich aus der Präsidentin und den Senatspräsidentinnen und -präsidenten der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs sowie den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof zusammen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Tag der offenen Tür im Münchner Justizpalast am 10.05.2025
Anlässlich des 400-jährigen Bestehens des Bayerischen Obersten Landesgerichts findet am Samstag, 10.05.2025, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Münchner Justizpalast (Prielmayerstr. 7) ein Tag der offenen Tür statt.
Das breit gefächerte Programm rund um die bayerischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten umfasst u. a. fiktive Gerichtsverhandlungen, Hausführungen sowie eine Ausstellung zur Geschichte und zu den gegenwärtigen Aufgaben des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Außerdem findet im großen Veranstaltungsraum (Saal 270) ein Fachprogramm mit Vorträgen und einer Podiumsdiskussion statt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Tag der offenen Tür im Münchner Justizpalast.
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Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder: Wie funktioniert‘s?
Das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bietet Zugang zu elektronisch verfügbaren Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Bereits seit Ende Oktober 2022 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Anmeldung am Akteneinsichtsportal zur Akteneinsicht ihre beA-Karte oder ihr beA-Softwarezertifikat verwenden. Die Anmeldung mit einer beA-Karte Mitarbeiter ist ebenfalls möglich.
Wie Sie sich am Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder anmelden, wird hier erklärt.
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Anne Riethmüller im Podcast (R)ECHT INTERESSANT!
Präsidentin Anne Riethmüller war zusammen mit Ilona Treibert, Präsidentin der RAK Bamberg, und Dr. Uwe Wirsching, Präsident der RAK Nürnberg, zu Gast im Podcast (R)ECHT INTERESSANT! von Stephanie Beyrich, Pressesprecherin und Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer. Unter „Big Triple: Bayern 4 ReFa – Nie gab es bessere Karrierechancen!“ sprechen die drei Präsident:innen über den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten und darüber, wie sich die Ausbildungssituation im jeweiligen Kammergebiet darstellt. Im Zentrum der Podcast-Folge steht das neue Ausbildungssiegel „Azubi geprüft“, das die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern im Rahmen eines gemeinsamen Projekts kürzlich eingeführt haben.
Hier geht es zur Episode.
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Geschäftsführerkonferenz in Reutlingen am 03./04.04.2025
Bei der jährlichen Geschäftsführerkonferenz tauschen sich die Geschäftsführungen der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer über aktuelle Themen- und Problemschwerpunkte aus der täglichen Arbeit der Kammern aus. Für die RAK München waren HGFin Brigitte Doppler, GFin Simone Kolb und die stellvertretenden Geschäftsführerinnen Laura Funke und Claudia Krafft vor Ort.
Intensiv diskutiert wurde insbesondere über die Zukunft der Kanzleiabwicklungen: Können die Mandate durch den Abwickler nicht sehr zeitnah beendet werden, müssen die Kammern insbesondere dann, wenn in der abzuwickelnden Kanzlei chaotische Zustände vorgefunden werden, unter Umständen erhebliche Kosten für die Abwicklungen tragen, die durch den Kammerhaushalt nicht abgefangen werden können. Der Schutz der Mandanten muss hier mit den begrenzten Möglichkeiten der Kammern in Einklang gebracht werden. Die Geschäftsführerkonferenz befasste sich mit der Frage, wie die Problematik zukünftig in der BRAO sachgerecht gelöst werden könnte.
Weitere Themen waren: - Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Pflichtmitgliedschaft von nichtanwaltlichen Geschäftsführern einer Berufsausübungsgesellschaft auf die Höhe des von ihnen zu entrichtenden Kammerbeitrags
- Vorlage von Unterlagen im Rahmen des Antragsverfahrens auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
- Vorgehen bei berufsrechtlichen Verfahren sowohl gegen eine Berufsausübungsgesellschaft als auch gegen den für diese handelnden Rechtsanwalt bei abweichender Kammerzugehörigkeit
- Information des Beschwerdeführers nach Abschluss des berufsrechtlichen Verfahrens
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Jour Fixe mit der Augsburger Gerichtsbarkeit am 08.04.2025
Am 08.04.2025 fand der regelmäßig stattfindende Jour Fixe zwischen der Rechtsanwaltskammer München und der Augsburger Gerichtsbarkeit statt. Neben dem Präsidenten des Landgerichts Augsburg, Dr. Gürtler, dem stellvertretenden Präsidenten des Landgerichts, Herrn Eberle, dem Präsidenten des Amtsgerichts, Herrn Lenzenhuber, dem Leitenden Oberstaatsanwalt, Herrn Weith, dem stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Herrn Dr. Straßer, nahmen RA Bernhard als Vorsitzender des Augsburger Anwaltvereins sowie die für den LG-Bezirk Augsburg aktiven Vorstandsmitglieder RAin Riethmüller, RA Weiss und RAin Sailer daran teil.
Folgende Themen wurden besprochen: - RVG-Erhöhung
- Resilienz der Anwaltschaft
- Akteneinsicht: Wasserzeichen auf Akten
- Anwaltstreffen in Augsburg am 16.05.2025
- Jubiläen: Jubiläum des Augsburger Anwaltsvereins am 06.10.2025 anlässlich 75 Jahre Wiedergründung des Vereins; Tag der offenen Tür am 11.10.2025 im Justizgebäude Am Alten Einlaß anlässlich 150 Jahre Grundsteinlegung
- Verfügbarkeit von Bayern-WLAN ab Sommer 2025 in den Sitzungssälen des Strafjustizzentrums
- Ausbildungssiegel der RAK München „Azubi geprüft"
Der nächste Jour Fixe mit den Augsburger Behördenleitern ist für den 28.10.2025 geplant.
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Jahresbericht 2024
Im Jahresbericht 2024 der RAK München sind alle wichtigen Informationen rund um den Geschäftsbetrieb in der Kammer und die Arbeit von Vorstand und Präsidium nachzulesen. Ausführlich wird über Schwerpunktthemen des vergangenen Jahres berichtet, über die Kammerversammlung 2024 sowie die Mitgliederentwicklung im Berichtszeitraum.
Der Jahresbericht kann auf der Website der Kammer heruntergeladen werden.
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Kammerversammlung 2025 – save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 21.11.2025 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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