Sondernewsletter

 
„FAQs“ zum Coronavirus COVID-19 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Newsletter wollen wir Sie über weitere aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus Covid-19 informieren:

Sitzungsbetrieb der Gerichte
Das Ausrufen des durch die Verbreitung des Coronavirus bedingten Katastrophenfalles führt zu gewissen Einschränkungen des Sitzungsbetriebes der Gerichte. In diesem Zuge wird von Gerichtsseite generell darum gebeten, Besuche der Gerichte auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Ab sofort müssen alle Gerichts- und Behördenbesucher im Oberlandesgerichtsbezirk München vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes ein Selbstauskunftsformular über mögliche Symptome einer Covid-19 Erkrankung oder einen möglichen Kontakt mit an Covid-19 erkrankten Personen ausfüllen. Im Strafjustizzentrum Nymphenburgerstraße ist das Formular bereits bei Einfahrt in die Tiefgarage vorausgefüllt vorzuzeigen.
Die Selbstauskunft ist von jedem Besucher gesondert auszufüllen und betrifft ausdrücklich auch Rechtsanwälte, selbst wenn sie keiner Einlasskontrolle unterzogen werden. Begleitete minderjährige Personen/Kinder benötigen kein eigenes Formular.
 
Das Formular „Selbstauskunft für Besucher von Justizgebäuden/sonstige externe Personen zu Covid-19“ finden Sie hier.

Derzeit sind die Gerichte nicht von flächendeckenden Schließungen betroffen. Soweit uns Informationen zu Einschränkungen des Sitzungsbetriebs einzelner Gerichte vorliegen, haben wir diese in einem Merkblatt zusammengefasst, das wir regelmäßig aktualisieren.

Die BRAK hat sich bereits mit der Bitte um größtmögliche Flexibilität mit einem Appell an alle deutschen Gerichte gewandt. Die Rechtsanwaltskammer München unterstützt diesen Appell nachdrücklich.

Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare
Mit Blick auf die derzeitige Situation bittet das Bayerische Staatsministerium der Justiz Präsenztermine der auszubildenden Rechtsreferendare, insbesondere auch bei Gericht, vorerst auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken. Soweit hierdurch vorgesehene Ausbildungsleistungen nicht vollständig erbracht werden können, soll im Ausbildungszeugnis vermerkt werden, dass dies seinen Grund in den durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen des Dienstbetriebs hat.

FAQs zum Coronavirus Covid-19
Wir haben Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengestellt, die sie hier abrufen können. Die FAQs werden derzeit täglich aktualisiert.

Die einschränkenden Maßnahmen gegen die Covid-19-Krise verlangt uns Allen einiges ab. Wir können nur hoffen, dass die ergriffenen Maßnahmen schnellstmöglich greifen und wir von diesem Ausnahmezustand zurück zur Normalität kehren können. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Kollegen und Mitarbeitern in dieser schwierigen Zeit alles Gute.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
RA Michael Then
Präsident

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