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Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
Februar
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
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Telefax: (089)53 29 44-28
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RAK München: Kammerversammlung 2017

Die ordentliche Kammerversammlung 2017 findet am

Freitag, 28.04.2017 ab 15.00 Uhr

in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München (U-Bahnstation Schwanthalerhöhe) statt.

Schwerpunkt der diesjährigen Kammerversammlung wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sein. Hierzu werden wir ein umfangreiches Informationsprogramm anbieten. RA Dr. Martin Abend, LL.M. (Cornell), Vizepräsident der BRAK, wird als Gastredner aus erster Hand über das beA und die weiteren Entwicklungen berichten. An Informationsständen der Bundesnotarkammer, der BRAK, der RAK München und vielen anderen mehr können Sie sich über praktische Themen rund um das beA informieren.

In diesem Jahr wird die Einladung zur Kammerversammlung erstmals nicht postalisch versandt, sondern ausschließlich im Rahmen eines digitalen Sondermitteilungsblattes veröffentlicht werden. Dieses wird zum 06.04.2017 auf der Website der Rechtsanwaltskammer München unter www.rak-m.de zum Abruf bereitgestellt sowie zusätzlich über einen Sondernewsletter per E-Mail versandt. Dies entspricht der im letzten Jahr von der Kammerversammlung beschlossenen Neuregelung des § 5 Abs. 2 i.V.m. § 2 der Geschäftsordnung. Danach kann der Präsident die Kammerversammlung auch durch öffentliche Einladung im Mitteilungsblatt einberufen.

Wir dürfen Sie bitten, sich den Termin vorzumerken.

Die Frist für Anträge zur Tagesordnung läuft am Freitag, 24.03.2017, ab.

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Kleine BRAO-Reform verzögert sich weiter

Im Sommer 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Neuregelungen unter anderem im Berufsrecht der Rechtsanwälte vor. Nach der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag im September 2016 ist das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten: ursprünglich soll der Gesetzentwurf bereits im Dezember 2016 vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und in Zweiter und Dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss vertagte sich seitdem immer wieder neu. Nach den nunmehr vorliegenden Änderungsanträgen sollen unter anderem die Ermächtigung der Satzungsversammlung zur Ausgestaltung einer allgemeinen Fortbildungspflicht, die Pflicht zur Fortbildung im Berufsrecht sowie die Verhängung einer Rüge in Kombination mit einer Geldbuße gestrichen werden. Was letztlich von der sog. kleinen BRAO-Reform übrig bleibt, wird sich frühestens am 08.03.2017 zeigen. Dann findet die nächste planmäßige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages statt.

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BayStMJ: Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz am 01.02.2017 in Kraft getreten

Am 01.02.2017 ist die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz in Kraft getreten. Dort ist unter anderem geregelt, ab welchem Zeitpunkt bei den jeweiligen bayerischen Amtsgerichten, Landgerichten sowie Oberlandesgerichten elektronische Dokumente in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG eingereicht werden können.

Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz können Sie hier abrufen.

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AGH Hamm: Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Freistellung aufgrund Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender

Mit Urteil vom 25.11.2016 – 1 AGH 50/16 – hat der Anwaltsgerichtshof Hamm entschieden, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht erfolgen kann, wenn der Betroffene die anwaltliche Tätigkeit, für die er die Syndikuszulassung beantragt, nicht ausübt, weil er für die Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt ist.

In den Urteilsgründen stellt der AGH Hamm sowohl auf den Wortlaut als auch die Systematik des Gesetzes ab: Gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 BRAO müsse der Syndikusrechtsanwalt für seinen Arbeitgeber anwaltlich „tätig“ sei. Eine anwaltliche Tätigkeit in diesem Sinne liege nur dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis durch die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO aufgeführten „Tätigkeiten“ und Merkmale geprägt ist (§ 46 Abs. 3 BRAO). Auch die Gesetzesbegründung zu § 46 BRAO n.F. stelle auf eine „tätigkeitsbezogene“ Definition des Syndikusrechtsanwalts ab. Hieraus ergebe sich, dass für eine Zulassung aufgrund einer abstrakten, ehemals ausgeübten oder in der Zukunft ggfs. wieder auszuübenden Tätigkeit kein Raum bestehe. Das Kriterium des Tätigkeitsbezugs erschließe sich zudem aus § 46b Abs. 4 BRAO, wonach der Syndikusrechtsanwalt „tätigkeitsbezogene Änderungen des Arbeitsverhältnisses“ unverzüglich anzuzeigen hat. Müsse die zuständige Rechtsanwaltskammer „tätigkeitsbezogene Änderungen des Arbeitsverhältnisses“ zum Anlass nehmen, über den Widerruf der Zulassung zu entscheiden, bedeute dies, dass nicht auf eine abstrakte oder ehemalige Tätigkeit, sondern ausschließlich auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit abzustellen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Schlichtungsstelle stellt Tätigkeitsbericht 2016 vor

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat am 01.02.2017 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach wurden 2016 1.010 Anträge auf Schlichtung gestellt. Es erfolgten 290 Schlichtungsvorschläge. Hiervon waren 140 erfolgreich. Darüber hinaus konnte in 38 Fällen eine Einigung der Parteien mit Hilfe der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft erzielt werden.

Der Tätigkeitsbericht enthält neben detaillierten statistischen Angaben zu den im Jahr 2016 durchgeführten Schlichtungsverfahren weitere Informationen zur Schlichtungsstelle und zu geschlichteten Fällen.

Den Tätigkeitsbericht 2016 können Sie hier abrufen.

BRAK-INFO

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STAR-Bericht 2015 über die wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft im Kammerbezirk veröffentlicht

Der neue STAR-Bericht 2015 über die wirtschaftliche Lage der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im OLG-Bezirk München ist veröffentlicht worden. Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg hat hierzu 2.075 Rechtsanwälte im Kammerbezirk angeschrieben und befragt. Den STAR-Bericht 2015 können Sie hier abrufen.

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Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im März 2017

Eine Kurzübersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München und die Kooperationsveranstaltungen mit dem DAI finden Sie hier.

Im Seminarportal der RAK München können alle von der RAK München angebotenen Seminare und Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Informationen eingesehen und gebucht werden.

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RAK München: 4. Wochenendseminar zum Europäischen Zivilverfahrensrecht

Im Rahmen einer von der EU geförderten Kooperation zwischen den Juristischen Fakultäten der Universitäten Madrid, Maribor, Passau und Turin werden Wochenendseminare für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum europäischen Zivilverfahrensrecht veranstaltet, die in Deutschland von der RAK München in Zusammenarbeit mit der Uni Passau in unseren Räumen angeboten werden.

Das 4. Wochenendseminar ist kostenlos und findet am 31.03./01.04.2017 zum Thema „Einführung in die neue Europäische Kontenpfändungs-Verordnung“ statt. Referenten werden

  • Professor Dr. Wolfgang Hau, Universität Passau, Richter am OLG München
  • Professor Dr. Dennis Solomon, LL.M. (Berkeley), Universität Passau
  • Privatdozent Dr. Florian Eichel, Universität Passau
sein. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

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Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Seminar zu § 611a BGB

Am 23.03.2017 um 18 Uhr lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband (DArbGV) in München zu einer Ortstagung im LMU Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz, Raum A119, Haupteingang, 1. Obergeschoß, ein. Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis von der Universität zu Köln wird einen Vortrag zu dem Thema „§ 611a BGB – die Kodifikation des Arbeitsvertrages“ halten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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MJG: Vortragsveranstaltung am 14.03.2017

Am 14.03.2017 um 18 Uhr findet in der Zentrale der Siemens AG im Auditorium eine Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) zum Thema „Digitalisierung und Recht“ statt. Referent ist Dr. Andreas C. Hoffmann, LL.M.. Nähere Informationen und die Einladung finden Sie hier.

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Munich Dispute Resolution Day 2017

Am 28.04.2017 findet unter dem Motto „Streitbeilegung 4.0 – Verfahrensgrenzen überwinden?“ der Munich Dispute Resolution Day 2017 statt. Veranstalter ist das Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten sowie zu den Anmeldungsmodalitäten können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen.

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Online-Befragung zum Thema „Internationale Kooperationen“

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg führt aktuell im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine bundesweite Online-Befragung zum Thema „Internationale Kooperationen bei Rechtsanwälten“ durch. Die praktische Bedeutung dieser Thematik ergibt sich aus veränderten Marktbedingungen für anwaltliche Dienstleistungen, gekennzeichnet durch stärkere Verzahnungen im internationalen Bereich und gewandelte Kundenerwartungen.

Um ein repräsentatives Ergebnis erzielen zu können, dürfen wir Sie bitten, möglichst zahlreich an der Online-Befragung teilzunehmen. Die Beantwortung der Fragen wird etwa zehn Minuten in Anspruch nehmen.

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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