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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Februar |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-0 Telefax: (089)53 29 44-28 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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RAK München: Kammerversammlung 2017Die ordentliche Kammerversammlung 2017 findet am
Schwerpunkt der diesjährigen Kammerversammlung wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sein. Hierzu werden wir ein umfangreiches Informationsprogramm anbieten. RA Dr. Martin Abend, LL.M. (Cornell), Vizepräsident der BRAK, wird als Gastredner aus erster Hand über das beA und die weiteren Entwicklungen berichten. An Informationsständen der Bundesnotarkammer, der BRAK, der RAK München und vielen anderen mehr können Sie sich über praktische Themen rund um das beA informieren. In diesem Jahr wird die Einladung zur Kammerversammlung erstmals nicht postalisch versandt, sondern ausschließlich im Rahmen eines digitalen Sondermitteilungsblattes veröffentlicht werden. Dieses wird zum 06.04.2017 auf der Website der Rechtsanwaltskammer München unter www.rak-m.de zum Abruf bereitgestellt sowie zusätzlich über einen Sondernewsletter per E-Mail versandt. Dies entspricht der im letzten Jahr von der Kammerversammlung beschlossenen Neuregelung des § 5 Abs. 2 i.V.m. § 2 der Geschäftsordnung. Danach kann der Präsident die Kammerversammlung auch durch öffentliche Einladung im Mitteilungsblatt einberufen. Wir dürfen Sie bitten, sich den Termin vorzumerken. Die Frist für Anträge zur Tagesordnung läuft am Freitag, 24.03.2017, ab. Kleine BRAO-Reform verzögert sich weiterIm Sommer 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Neuregelungen unter anderem im Berufsrecht der Rechtsanwälte vor. Nach der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag im September 2016 ist das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten: ursprünglich soll der Gesetzentwurf bereits im Dezember 2016 vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und in Zweiter und Dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss vertagte sich seitdem immer wieder neu. Nach den nunmehr vorliegenden Änderungsanträgen sollen unter anderem die Ermächtigung der Satzungsversammlung zur Ausgestaltung einer allgemeinen Fortbildungspflicht, die Pflicht zur Fortbildung im Berufsrecht sowie die Verhängung einer Rüge in Kombination mit einer Geldbuße gestrichen werden. Was letztlich von der sog. kleinen BRAO-Reform übrig bleibt, wird sich frühestens am 08.03.2017 zeigen. Dann findet die nächste planmäßige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages statt. BayStMJ: Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz am 01.02.2017 in Kraft getretenAm 01.02.2017 ist die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz in Kraft getreten. Dort ist unter anderem geregelt, ab welchem Zeitpunkt bei den jeweiligen bayerischen Amtsgerichten, Landgerichten
sowie Oberlandesgerichten elektronische Dokumente in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG eingereicht werden können.
AGH Hamm: Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Freistellung aufgrund Tätigkeit als BetriebsratsvorsitzenderMit Urteil vom 25.11.2016 – 1 AGH 50/16 – hat der Anwaltsgerichtshof Hamm entschieden, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht erfolgen kann, wenn der Betroffene die anwaltliche Tätigkeit,
für die er die Syndikuszulassung beantragt, nicht ausübt, weil er für die Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt ist.
Schlichtungsstelle stellt Tätigkeitsbericht 2016 vorDie Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat am 01.02.2017 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach wurden 2016 1.010 Anträge auf Schlichtung gestellt. Es erfolgten 290
Schlichtungsvorschläge. Hiervon waren 140 erfolgreich. Darüber hinaus konnte in 38 Fällen eine Einigung der Parteien mit Hilfe der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft erzielt werden.
STAR-Bericht 2015 über die wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft im Kammerbezirk veröffentlichtDer neue STAR-Bericht 2015 über die wirtschaftliche Lage der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im OLG-Bezirk München ist veröffentlicht worden. Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg hat hierzu 2.075 Rechtsanwälte im Kammerbezirk angeschrieben und befragt. Den STAR-Bericht 2015 können Sie hier abrufen. Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im März 2017Eine Kurzübersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München und die Kooperationsveranstaltungen mit dem DAI finden Sie hier.
RAK München: 4. Wochenendseminar zum Europäischen ZivilverfahrensrechtIm Rahmen einer von der EU geförderten Kooperation zwischen den Juristischen Fakultäten der Universitäten Madrid, Maribor, Passau und Turin werden Wochenendseminare für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum
europäischen Zivilverfahrensrecht veranstaltet, die in Deutschland von der RAK München in Zusammenarbeit mit der Uni Passau in unseren Räumen angeboten werden.
Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Seminar zu § 611a BGBAm 23.03.2017 um 18 Uhr lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband (DArbGV) in München zu einer Ortstagung im LMU Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz, Raum A119, Haupteingang, 1. Obergeschoß, ein.
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis von der Universität zu Köln wird einen Vortrag zu dem Thema „§ 611a BGB – die Kodifikation des Arbeitsvertrages“ halten.
MJG: Vortragsveranstaltung am 14.03.2017Am 14.03.2017 um 18 Uhr findet in der Zentrale der Siemens AG im Auditorium eine Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) zum Thema „Digitalisierung und Recht“ statt. Referent ist Dr. Andreas C. Hoffmann, LL.M.. Nähere Informationen und die Einladung finden Sie hier. Munich Dispute Resolution Day 2017Am 28.04.2017 findet unter dem Motto „Streitbeilegung 4.0 – Verfahrensgrenzen überwinden?“ der Munich Dispute Resolution Day 2017 statt. Veranstalter ist das Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten sowie zu den Anmeldungsmodalitäten können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen. Online-Befragung zum Thema „Internationale Kooperationen“Das Institut für Freie Berufe Nürnberg führt aktuell im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine bundesweite Online-Befragung zum Thema „Internationale Kooperationen bei Rechtsanwälten“ durch.
Die praktische Bedeutung dieser Thematik ergibt sich aus veränderten Marktbedingungen für anwaltliche Dienstleistungen, gekennzeichnet durch stärkere Verzahnungen im internationalen Bereich und gewandelte Kundenerwartungen.
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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