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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Dezember
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089)53 29 44-0
Telefax: (089)53 29 44-28
E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de
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Elektronischer Rechtsverkehr mit der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit – Hinweise zur Nutzung des beA

Seit 01.01.2016 nehmen alle bayerischen Sozialgerichte und das Bayerische Landessozialgericht am elektronischen Rechtsverkehr teil. Mit der Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am 28.11.2016 können Sie nunmehr auch über das beA mit der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit kommunizieren. Hinweise zur Nutzung des beA können Sie dem beigefügten Schreiben des Vizepräsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts entnehmen.

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Aktuelles zum beA – Support und Newsletter

Seit 28.11.2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betrieb. Für Fragen zum beA oder Störungen hat das mit der Entwicklung und dem Betrieb des beA beauftragte Unternehmen ATOS einen Service Desk eingerichtet, der unter

bea-servicedesk@atos.net

oder telefonisch unter der Nummer

030-520009444

erreichbar ist.

Mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) startet auch ein neuer Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, der wöchentlich Informationen rund um das beA liefert:

  • Informationen zum aktuellen Entwicklungsstand des beA und Vorabinfos zu neuen Entwicklungen
  • Beiträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des beA
  • Tipps und Tricks zur praktischen Nutzung des beA
Gedacht ist der Newsletter für alle, die mit dem beA arbeiten. Deshalb greift er bewusst Anregungen, Fragen und Verbesserungsvorschläge von Anwaltskolleginnen und -kollegen und von Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeitern auf. Regelmäßig wird der Newsletter also auch Bedienungshinweise, Vorschläge zum Workflow oder umgesetzte Verbesserungsvorschläge für alle Nutzer des beA präsentieren. Weiterführende Links:



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Fortbildungsveranstaltungen zum beA

Die Rechtsanwaltskammer München bietet für ihre Mitglieder ab Januar Seminare zum beA an:

Am 16. und 25.01.2017 werden zwei jeweils dreistündige Informationsveranstaltungen zum beA angeboten. In dem Vortrag werden die neuen Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr erläutert. Es werden praktische Hinweise zum Bezug und Einsatz der beA-Karte sowie zu dem Umgang mit dem beA gegeben, insbesondere zur Erstregistrierung, dem Einrichten und Konfigurieren des Postfachs und zur Berechtigung Dritter. Zudem wird die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur erklärt.

Am 10. und 11.02.2017 werden darüber hinaus wieder Kooperationsveranstaltungen mit dem DAI zum Thema „beA-so geht´s“ in Augsburg und in München stattfinden, die von den Mitgliedern der RAK München zu günstigeren Konditionen (125 Euro statt 175 Euro) gebucht werden können.

Alle Seminare sind sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter geeignet. Sie sind nicht auf eine spezielle Kanzleisoftware zugeschnitten.

Anmelden können Sie sich in unserem Seminarportal.

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Jours fixes mit den verschiedenen Gerichtsbarkeiten

Die RAK München hält in regelmäßigen Abständen sog. Jours fixes mit den verschiedenen Gerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit sowie Staatsanwaltschaften) ab. Dabei werden Anliegen der Anwaltschaft und der Gerichte besprochen, die an den Vorstand der RAK München herangetragen werden. Mit Hilfe des Jour fixe sollen das gegenseitige Verständnis verbessert und das Verhältnis von Justiz und Anwaltschaft gepflegt werden.

Der nächste Jour fixe Verwaltungsgerichtsbarkeit findet am 31.01.2017 in München statt. Sollten Sie Themenvorschläge haben, dürfen wir Sie bitten, Ihre Eingabe hierzu per E-Mail zu übersenden. Sofern Bezug auf konkrete Fälle genommen wird, empfiehlt es sich, diese bspw. mit Aktenzeichen möglichst konkret zu benennen.

Am 15.02.2017 findet der Jour fixe mit den Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften statt. Um Einreichung von Themenvorschlägen dürfen wir Sie ebenfalls per E-Mail bitten. In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf den nächsten Jour fixe Sozialgerichtsbarkeit hin, dessen Termin allerdings noch nicht feststeht. Gerne können Sie auch hierzu bereits jetzt Themenvorschläge einreichen.

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Einreichung von Schutzschriften ab 01.01.2017 ausschließlich elektronisch zum Schutzschriftenregister

Ab dem 01.01.2017 sind Rechtsanwälte gemäß § 49c BRAO verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich elektronisch zum Schutzschriftenregister nach § 945a ZPO einzureichen.

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurde zum 01.01.2016 das zentrale, länderübergreifende elektronische Register für Schutzschriften eingeführt. Das zentrale Schutzschriftenregister erreichen Sie unter https://schutzschriftenregister.hessen.de/. Hier finden Sie auch weitere Informationen hinsichtlich der elektronischen Einreichung von Schutzschriften.

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BGH: Werbung auf der Anwaltsrobe ist unzulässig

Mit Urteil vom 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15 - hat sich der Bundesgerichtshof mit der berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe befasst.

Im konkreten Fall wollte der betroffene Rechtsanwalt seine Anwaltsrobe auf dem oberen Rückenbereich mit den Worten „Dr. R.“ und der Internetadresse "dr.r.de“ bedrucken bzw. besticken.

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Tragen einer nach diesem Muster bestickten oder bedruckten Robe vor Gericht einen Verstoß gegen § 20 BORA darstelle. § 20 BORA stehe jeglicher Werbung auf einer Robe im Gerichtssaal entgegen. Bei dem Aufdruck auf der Robe des betroffenen Rechtsanwalts handele es sich um eine derartige unzulässige Werbung.

Das Urteil können Sie in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs abrufen:

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CCBE-Leitlinien für Rechtsanwälte zur verbesserten IT-Sicherheit

Der CCBE hat kürzlich neue Leitlinien zur Verbesserung der IT-Sicherheit von Rechtsanwälten veröffentlicht. Darin werden einerseits die Möglichkeiten für Rechtsanwälte dargestellt, wie sie an Fragestellungen in Bezug auf die IT-Sicherheit herangehen können und andererseits spezielle Leitlinien zu den technischen Voraussetzungen aufgestellt, die Rechtsanwälte in Bezug auf ihre IT-Sicherheit in Betracht ziehen können. Die Leitlinien beziehen sich auch auf Empfehlungen des CCBE vom Mai 2016 zum Schutz der anwaltlichen Vertraulichkeit im Rahmen von nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen, die den Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger über die Standards informieren sollen, die zur Wahrung der anwaltlichen Vertraulichkeit notwendig sind. Die neuen Leitlinien kommen zu dem Ergebnis, dass zwar kein absoluter Schutz der IT-Systeme vor Überwachungsmaßnahmen existiert. Es sei jedoch wichtig für Rechtsanwälte, ihren Mandanten und der Öffentlichkeit darlegen zu können, welche Maßnahmen gegen solche Übergriffe getroffen wurden.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

In Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Norbert Schneider und dem Deutschen Anwaltverlag wurde die „Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017“ entwickelt. Diese können Sie hier aufrufen.

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BayStMJ: 3. Bayerischer Mediationstag

Zur Erinnerung: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz veranstaltet am 26.01.2017 in Kooperation mit der IHK München, den Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg, sowie dem Bayerischen Anwaltverband und der Mediationszentrale München den „3. Bayerischen Mediationstag“ in der IHK Akademie München, Orleansstraße 10-12, 81669 München.

Unter der Überschrift „Konflikte in Wirtschaft und Gesellschaft – verhandeln, verstehen, vermitteln“ werden unter anderem Themen wie die Interkulturelle Mediation, das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und die rechtliche Beratung zum Konfliktmanagement in der Wirtschaft näher beleuchtet.

Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen zum Programm und zur Veranstaltung finden Sie hier.

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Gemeinsame Veranstaltungen mit der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg

Die Rechtsanwaltskammer München veranstaltet gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg im Februar 2017 zwei Fortbildungsveranstaltungen. Die Seminare eignen sich grundsätzlich als Fortbildung nach § 15 FAO.

Die Veranstaltung am 06.02.2017 richtet sich an Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Veranstaltung am 23.02.2017 an Fachanwälte für Vergaberecht und Verwaltungsrecht.

  • Veranstaltung am 06.02.2017: „Aktuelle Entwicklungen im europäischen Banken- und Kapitalmarktrecht und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht - MiFiD II und die PRIIP-VO“, Referent: Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers
  • Veranstaltung am 23.02.2017: „Unterschwellenvergabeordnung“, Referent: Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Weitere Informationen finden Sie im Seminarportal der RAK München.

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Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Januar 2017

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München finden Sie hier.

Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare und Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Informationen. Dort können Sie sich auch zu den Veranstaltungen anmelden.

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MJG: Vortragsveranstaltung am 17.01.2017

Am 17.01.2017 um 18 Uhr findet im Münchener Justizpalast im Konferenzsaal 270/II. OG eine Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) zum Thema „Sicherheitspolitik in München – Herausforderungen und Lösungsansätze“ statt. Referent ist Polizeipräsident Hubertus Andrä. Nähere Informationen und die Einladung finden Sie hier.

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Schließung der Hinterlegungsstelle in Strafsachen im Strafjustizzentrum

Die Hinterlegungsstelle im Strafjustizzentrum, die derzeit für die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung zuständig ist, soweit es sich um Strafsachen handelt, wird ab 01.01.2017 geschlossen. Hinterlegungen (auch in Strafsachen) sind künftig nur noch möglich in der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München im Justizgebäude Pacellistraße 5, Zimmer Nr. B 229.

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Internationaler Tag des verfolgten Anwalts: Sondervorstellung „Der Prozess des Hans Litten“

Am 24.01.2017 ist der internationale Tag des verfolgten Anwalts. Anlässlich dieses Tages organisiert bereits zum dritten Mal eine Nürnberger Juristengruppe eine Kulturveranstaltung, um auf das Schicksal der verfolgten und bedrohten Anwälte aufmerksam zu machen. Im Schauspielhaus Nürnberg wird in einer Sondervorstellung das Stück „Der Prozess des Hans Litten – taken at midnight“ aufgeführt.

Weitere Informationen zur Sondervorstellung sowie zu Rechtsanwalt Hans Litten finden Sie hier:

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Kammermitteilungen 4/2016

Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form hier abrufen. Sollten Sie künftig die Mitteilungen nur als digitale Version wünschen, bitten wir Sie, uns eine kurze E-mail zu schreiben.

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Die Redaktion des Newsletters der Rechtsanwaltskammer München wünscht Ihnen ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2017. Wir danken für das Interesse an unserem Newsletter und freuen uns über jede Rückmeldung.

Redaktion und Bearbeitung
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RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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