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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Dezember |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Außerordentliche Kammerversammlung am 16.12.2015Am Mittwoch, den 16.12.2015, fand eine außerordentliche Kammerversammlung im Tagungszentrum Kolpinghaus statt, an der 534 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen haben.
Anlass hierzu gab das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, das zum 01.01.2016 in Kraft treten soll. Neben Informationen zu den geplanten neuen Regelungen wurden hier bereits
eine Vielzahl Fragen, die mit Inkrafttreten des Gesetzes auftreten, diskutiert.
Die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der außerordentlichen Kammerversammlung vom 16. Dezember 2015 können Sie unter dem nachstehenden Link abrufen:
Bundesrat stimmt dem Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte zuNachdem am Donnerstag der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Beratung das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte" (BT-Dr. 18/5201) verabschiedet hat, hat am Freitag auch der
Bundesrat zugestimmt. Nun ist davon auszugehen, dass der Bundespräsident das Gesetz noch in diesem Jahr unterzeichnen wird, so dass es tatsächlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.
Bundestag: EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung umgesetztDer Bundestag hat am 03.12.2015 den Gesetzentwurf zur Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen und
damit die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Dadurch wird nun ein bundeseinheitlicher Rahmen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschaffen.
Das Gesetz regelt Kriterien und Verfahren zur Anerkennung als Streitbeilegungsstelle. Einheitlich zuständige Stelle ist das Bundesamt für Justiz.
BVerfG: Umgehungsverbot des anwaltlichen InsolvenzverwaltersDas BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob das Umgehungsverbot des § 12 BORA auch für den Anwalt gilt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete
Masse Forderungen einzieht, nicht zur Entscheidung angenommen.
beA: Keine Verletzung von Sorgfaltspflichten vor StartterminIm Newsletter 11/2015 hatten wir
Ihnen mitgeteilt, dass die BRAK den Starttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach verschoben hat. Grund dafür ist die bisher nicht
ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Bundesrechtsanwaltskammer gestellt hat.
Gebühren für MelderegisterauskünfteZum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und löst damit die landesspezifischen Regelungen ab. § 44 Abs. 1 BMG regelt die einfache Melderegisterauskunft.
Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 ist nunmehr anzugeben, wenn die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
Neue Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der SozialgerichtsbarkeitZum 01.01.2016 wird eine neue Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit in Kraft treten (E-Rechtsverordnung Sozialgerichte – ERVV SG). Der elektronische
Rechtsverkehr wird nach Mitteilung der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts ab diesem Zeitpunkt dauerhaft an allen bayerischen Sozialgerichten für Neu- und Bestandsverfahren aller
Fachgebiete zur Verfügung stehen.
RAK München: Übersicht über die neu im Seminarportal eingestellten SeminareWie im Newsletter 11/2015 angekündigt, veröffentlichen wir im Rahmen des Newsletters monatlich die neu im Seminarportal eingestellten Seminare. Die Liste beinhaltet sowohl Seminare für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter/innen. Die seit 21.12.2015 neu eingestellten Seminare finden Sie hier. Gemeinsame Veranstaltungen mit der Juristischen Fakultät der Universität AugsburgDie Rechtsanwaltskammer München veranstaltet gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg im Januar 2016 zwei Fortbildungsveranstaltungen. Die Seminare eignen sich
grundsätzlich als Fortbildung nach § 15 FAO.
Schülerpraktika helfen geeignetes Kanzleipersonal zu findenHaben Sie Probleme, geeignete Kanzleimitarbeiter zu rekrutieren? Dann sollten Sie wissen, dass ein großer Anteil der Auszubildenden zur/zum RA-Fachangestellten über ein zuvor absolviertes Schülerpraktikum bei einer Rechtsanwaltskanzlei zu ihrer Ausbildungsstelle kommt und die meisten Auszubildenden auch nach ihrem Abschluss bei ihrer Ausbildungskanzlei bleiben. Hier finden Sie als Hilfestellung einen Leitfaden für Praktika in Kanzleien und ein Muster für eine Praktikumsvereinbarung. Kammermitteilungen 04/2015Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form
hier abrufen. Die Redaktion des Newsletters der Rechtsanwaltskammer München wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2016. Wir danken für das Interesse an unserem Newsletter und freuen uns über jede Rückmeldung.
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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