Rechtsanwaltskammer
Logo




Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
März
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089)53 29 44-50
Telefax: (089)53 29 44-950
E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de
Inhaltsverzeichnis

Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.


Satzungsversammlung: Neue Fachanwaltschaft im Vergaberecht

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit Beschluss vom 16.03.2014 eine neue Fachanwaltschaft im Vergaberecht beschlossen. Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im Jahr 2014 den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Das öffentliche Vergaberecht ist sowohl durch das EU-Recht als auch durch zahlreiche nationale Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge geprägt. Der Beschluss zur Einführung wird nach einer Prüfung durch das Bundesjustizministerium wirksam. Erfolgt keine Beanstandung, tritt der Beschluss drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft. Die ersten Anwärter werden voraussichtlich ab September 2015 mit der Zusatzausbildung beginnen können.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAK: neuer Flyer zum "beA"

Die BRAK arbeitet mit Hochdruck an der Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), das bis 01.01.2016 fertiggestellt sein muss. Zur Information hat sie nunmehr einen Flyer herausgebracht, der schon einmal erste Informationen zum beA bereit hält. Weitere Informationen sollen ab Mitte April 2015 unter der Adresse http://www.bea.brak.de/ abrufbar sein.

Wir wir berichteten in den Newslettern 02/2015, 12/2014, 10/2014, 07/2014 und 03/2014.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAK: Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 27.02.2015 mit dem Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte befasst. In ihrer Stellungnahme begrüßte die Hauptversammlung den Plan des BMJV, eine eigenständige berufsrechtliche Regelung für die Tätigkeit angestellter Rechtsanwälte zu schaffen. Allerdings enthalte das Eckpunktepapier einige strukturelle und methodische Unschärfen.

Unter anderem bedürfe die Regelung zu den Syndikusanwälten der gesetzgeberischen Konkretisierung, dass die Tätigkeit für den nichtanwaltlichen Arbeitgeber überwiegend rechtsberatend, rechtsvermittelnd, rechtsentscheidend und rechtsgestaltend sei. Auch müsse sichergestellt sein, dass die Rechtsberatung das Kerngeschäft des Syndikusanwalts bleibe und die anwaltliche Unabhängigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werde. Ferner dürfe durch das Gesetz kein neues Berufsbild des Rechtsanwalts geschaffen werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die als Ziel genannte Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Sozialgerichten nicht anerkannt werden würde.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BayStMJ: Bausback startet Pilotprojekt elektronische Gerichtsakte

Am Mittwoch, den 18.03.2014, hat Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gemeinsam mit dem Präsidenten des Landgerichts Heinz-Peter Mair offiziell den Startschuss für die Pilotierung der elektronischen Aktenführung in Zivilsachen bei dem Landgericht Landshut gegeben. Das Landgericht Landshut hat als erstes Gericht in Bayern zum 01.12.2014 den elektronischen Rechtsverkehr in Zivilsachen eröffnet und damit für Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit geschaffen, Klagen, Anträge und sonstige Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BayStMJ: E-Justice - Bayern und Österreich unterzeichnen gemeinsame Erklärung

Der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und der österreichische Bundesminister für Justiz, Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, haben am 09.03.2015 laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit bei der weiteren Digitalisierung der Justiz unterzeichnet. Der Einsatz moderner Informationstechnologien sei in Österreich wie in Bayern seit langem fester Bestandteil des Justizalltags. Es sei ein gemeinsames Ziel, die durchgängig elektronische Bearbeitung vom Eingang einer Sache bei Gericht bis zur Zustellung der abschließenden Entscheidung zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit solle die Effizienz steigern, das Serviceangebot verbessern und die gerichtlichen Verfahren straffen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BayStMJ: Justiz digital in Pegnitz

Am 23. und 24.03.2015 haben in Pegnitz die IT-Infotage der bayerischen Justiz stattgefunden. Thema war wie schon vor zwei Jahren die weitere Digitalisierung der Justiz durch die breite Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Höhepunkt war eine Podiumsdiskussion, an der neben Justizminister Prof. Dr. Bausback auch der Präsident der RAK München RA Michael Then teilgenommen haben. Es bestand Einigkeit, dass der elektronische Rechtsverkehr nur dann angenommen werde, wenn er reibungslos funktioniere. Das setzt wiederum eine entsprechende Infrastruktur voraus.

Hinsichtlich des Breitbandausbaus wurde auf das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen verwiesen. Landkreise und Gemeinden profitieren von der neuen, durch das Finanzministerium deutlich überarbeiteten Förderrichtlinie. Der Ausbau von „Schnellem Internet“ ist spürbar angelaufen. Mehr als 83 Prozent der bayerischen Gemeinden sind bereits aktiv im Förderprogramm. An 203 Gemeinden konnten Förderbescheide mit insgesamt rund 60 Millionen Euro Fördersumme überreicht werden. In naher Zukunft stehen rund 80 weitere Bescheide zur Vergabe an.

Anwälte, die für Ihre Kanzlei keinen ausreichend leistungsfähigen Internetanschluss haben, sind dringend aufgerufen, sich an ihre Gemeinden zu wenden, um den Breitbandausbau auch für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ab 01.01.2016 voranzutreiben.

Ob die jeweilige Gemeinde bereits Fördermittel erhält, ist hier zu erfahren.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: neuer Tätigkeitsbericht 2013/2014

Vor wenigen Tagen wurde der informative Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für die Jahre 2013/2014 veröffentlicht.

Im Berichtszeitraum wurden sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen anlassloser Prüfaktivitäten Rechtsanwaltskanzleien datenschutzrechtlich überprüft (vgl. S. 64 ff. des Berichts). Ein Rechtsanwalt, der anlasslos geprüft werden sollte, hatte sich unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA geweigert, die geforderten Auskünfte insbesondere zur Gewährleistung der Datensicherheit zu erteilen und Zutritt zur Kanzlei zu gewähren. Zudem hat er seine Bedenken der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgetragen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Vertretern der BRAK ein Gespräch über die Reichweite der aufsichtlichen Befugnisse nach § 38 BDSG gegenüber Rechtsanwälten geführt. Man einigte sich darauf, zunächst eine Abstimmung im "Düsseldorfer Kreis" herbeizuführen, einem Gremium in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, das der Kommunikation, Kooperation und Koordinierung der Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich dient.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BVerfG: Strenge Regeln für Schockwerbung eines Rechtsanwalts

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen mit der sich ein Rechtsanwalt gegen anwaltsgerichtliche Entscheidungen und Bescheide der Rechtsanwaltskammer über die berufsrechtliche Beurteilung einer geplanten Werbemaßnahme gewandt hatte. Der Rechtsanwalt wollte Werbetassen in Umlauf bringen, die eine durchgestrichene Abbildung einer Frau zeigen, die mit einem Knüppel auf das entblößte Gesäß eines Kindes schlägt. Neben der Abbildung sollten der Text "Körperliche Züchtigung ist verboten § 1631 Abs. 2 BGB", der Name und die Kontaktdaten des Rechtsanwalts sowie die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu sehen sein. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass hier weder eine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) noch der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) oder der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) ersichtlich sei.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BGH: Fachanwalt Urheber- und Medienrecht - Fallbearbeitungen im Telekommunikationsrecht

Mit Beschluss vom 09.02.2015 – AnwZ (Brfg) 54/13 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht nur dann für den Erwerb der praktischen Erfahrungen im Fachgebiet Urheber- und Medienrecht genügen, wenn die Fälle einen konkret darzulegenden urheber- und medienrechtlichen Bezug aufweisen. Eine fachgebietsbezogene Zuordnung könne demnach im Sinne des § 5 Abs. 1 FAO nur erfolgen, wenn sie vertragliche Regelungen oder Wirkungen betreffe, die dem Fachgebiet zuzuordnen sind. Wer einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aufsuche, rechne nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu wesentlichen Teilen durch telekommunikationsrechtliche Fallbearbeitungen erworben habe, die keinen Bezug zum Urheber- und Medienrecht aufweisen. Die Erwähnung des Telekommunikationsrechts in § 14j Nr. 6 FAO solle lediglich Grundkenntnisse des Fachanwalts im Telekommunikationsrecht sicherstellen.

Die Entscheidung finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


LG Saarbrücken: Widerstreitende Interessen bei Vertretung mehrerer möglicher Schädiger

Das Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 16.01.2015 – 13 S 124/14 entschieden, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertritt, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen zugleich auch als Schädiger neben dem in Anspruch genommenen Schädiger gesamtschuldnerisch haften kann.

Es bestehe bei einem Verkehrsunfall auf der Geschädigtenseite jedenfalls dann ein Interessengegensatz, wenn mehrere Geschädigte vertreten werden, von denen einer dem anderen neben dem in Anspruch genommenen Dritten gesamtschuldnerisch haften könne. Auch wenn der Mandant von einem weiteren Schädiger erfolgreich Schadenersatz verlangen könne, bestehe der Interessengegensatz auch deshalb, weil der mithaftende Geschädigte einem Regressanspruch ausgesetzt sei.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


AG Limburg: Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigung einer Amtsanwältin

Das AG Limburg verurteilte einen 63jährigen Rechtsanwalt am 25.03.2015 wegen Beleidigung einer Amtsanwältin. In einem Schriftsatz hatte er die Betroffene, eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, als "Schmalspurjuristin" bezeichnet, die nicht fähig sei, auf der Klaviatur des Rechts auch nur "Hänschen klein" zu klimpern. Der Angeklagte verweigerte eine Entschuldigung. Ob und inwieweit die Mandatsbearbeitung Anlass zu einer derartigen Äußerung gegeben hat, ist nicht bekannt.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


SG Augsburg: Anwalt in Steuerberatungsgesellschaft wird von Rentenversicherungspflicht befreit

Das Sozialgericht Augsburg hat mit Urteil vom 22.01.2015 - S 17 R 620/14 entschieden, dass ein in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt, der dort für die Mandantschaft selbstständig beratend, gestaltend und rechtsentscheidend tätig wird, Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 SGB VI hat. Die Entscheidungen des BSG vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, wonach Syndikusanwälte hinsichtlich ihrer Tätigkeit für nicht anwaltliche Arbeitgeber kein Befreiungsrecht haben, seien hier nicht anwendbar. Stelle sich die Tätigkeit als freie, dem eigenen Gewissen unterworfene Beratung und allgemein vertretende Tätigkeit dar, welche im Einklang mit den Einschränkungen der Vertretungsbefugnis für die Belange des eigenen Dienstherrn stehe, entspreche dies auch in allen wesentlichen Punkten einer Rechtsanwaltstätigkeit nach §§ 1 ff. BRAO.

Die Entscheidung finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


AnwG Köln: Pin-Up-Kalender als unzulässige Werbemaßnahme

Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln vom 15.12.2015 (Az. 10 EV 490/14) stellen Pin-Up-Kalender für Rechtsanwälte eine unzulässige Werbemaßnahme nach § 43b BRAO dar. Die anwaltliche Werbung unterliege besonderen Voraussetzungen. Sie sei nur gestattet, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichte. Damit stand fest, dass die Werbeaktion eines Anwalts aus dem Kölner Umland unzulässig war. Dieser hatte an mehrere Mandanten Pin-Up-Kalender mit dem Titel „Dream Girls 2014“ verschickt, auf deren Deckblatt zusätzlich der Name und Anschrift der Kanzlei aufgeführt war.

Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Nach Veröffentlichung finden Sie diese hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BFB: Neuausrichtung auf den Weg gebracht

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10.12.2014 hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Neuausrichtung beschlossen. Mit überwältigender Mehrheit wurden zahlreiche Organisationen in den BFB aufgenommen und Beschlüsse zu den künftigen Kommunikations- sowie Entscheidungswegen verabschiedet. Nachdem die Bundesrechtsanwaltskammer ihre Mitgliedschaft Ende 2013 fristgemäß zum 31.12.2014 gekündigt hatte, hat sie nunmehr einen positiv beschiedenen Wiederaufnahmeantrag gestellt, sodass die Mitgliedschaft auch über den 31.12.2014 fortbesteht. Nach entsprechenden Anträgen wurden auch die Bundesnotarkammer, die Bundessteuerberaterkammer, die kassenärztliche Bundesvereinigung, das Institut der Wirtschaftsprüfer und die Bundesingenieurkammer wieder aufgenommen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


EU-Justizbarometer 2015: Deutschland schneidet im Vergleich gut ab

Am 09.03.2015 hat die EU-Kommission das aktuelle Justizbarometer vorgestellt. Dieses gibt einen Überblick über die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten. Die Kommission berichtet, dass Deutschland bei den meisten Indikatoren im Vergleich der europäischen Justizsysteme gut abschneide. Des Weiteren seien die Justizsysteme in den Mitgliedstaaten effizienter geworden, nachdem im Jahr 2014 die meisten Mitgliedstaaten an einer Reform ihrer Justizsysteme gearbeitet haben. Das Justizbarometer trage mit der Unterstützung für leistungsfähigere Justizsysteme zur Förderung des Wirtschaftswachstums in der Union bei, erklärte die EU-Behörde. Darüber hinaus leiste es auch einen Beitrag zum Europäischen Semester, dem jährlichen Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Fachtagung "Bauen statt streiten – Schlichten statt richten“ - Architekten und Juristen im Dialog

Aufgrund des großen Interesses an den letztjährigen Fachtagungen wird auch in diesem Jahr von der Bayerischen Architektenkammer in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München eine Fachtagung zum Thema "Bauen statt streiten – Schlichten statt richten“ veranstaltet.

Als Themen werden u.a. behandelt: "Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten – Anwendung auch in Bausachen?", "Konfliktvorbeugung aus Sicht des fachkundigen öffentlichen Bauherrn" und "Moderation statt Konfrontation".

Die Veranstaltung findet am 20.04.2015 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Bayerischen Architektenkammer, Haus der Architektur, Waisenhausstr. 4 in 80637 München, statt. Um Anmeldung bis zum 13.04.2015 wird gebeten. Die Gebühr für die Teilnahme beträgt 65 €.

Weitere Informationen finden Sie hier. Wir bitten um Anmeldung unter www.akademie.byak.de

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BayStMJ: Seminar zum Sachverständigenbeweis im Zivilverfahren

Am Montag, den 11.05.2015, findet im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Justizpalast, Saal 134) in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München in der Zeit von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr ein Seminar zum Thema: "Der Sachverständigenbeweis - Strategien die helfen bei der Anleitung und Anhörung von Sachverständigen im Zivilverfahren“ statt. Die Veranstaltung richtet sich an Zivilrichterinnen und Zivilrichter aller Instanzen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

In der Veranstaltung sollen typische Probleme bei der Einbindung von Sachverständigen analysiert sowie praxisgerechte Lösungen vorgestellt und gemeinsam erarbeitet werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Kommunikation zwischen Gericht, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Parteien gelegt.

Als Referenten konnten gewonnen werden: Frau Rechtsanwältin Cornelia Kiskalt Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Dachdeckermeisterin, und Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dietrich Weder, Landgericht München I.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um Anmeldung per E-Mail oder über unser Online-Portal.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Universität Passau: Forschungsprojekt zur Anwaltstätigkeit

Im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes untersuchen die Universitäten Passau und Hohenheim sowie die German Graduate School of Management und Law das Berufsbild von in Kanzleien beschäftigten Anwälten. Hierzu wurde ein Online-Fragebogen entwickelt, dessen Beantwortung ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch nimmt.

Die Umfrage kann hier aufgerufen werden.

Für jeden vollständig ausgefüllten Fragebogen werden 2 Euro an UNICEF gespendet. Die Datenerhebung erfolgt anonym und dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Teilnehmer, die Interesse an den Forschungsergebnissen haben, können nach Abschluss der Befragung ihre E-Mail-Adresse angeben. Ein Rückschluss der Umfragedaten zu der E-Mail-Adresse ist nicht möglich.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Informationsveranstaltung zur neuen ReNoPatVO ab 01.08.2015

Die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München lädt am

Mittwoch, 22.04.2015 von 18:00 – 20:00 Uhr
in der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe,
Astrid-Lindgren-Str. 1, Präsentationsräume

zu einer Informationsveranstaltung über die ab 01.08.2015 in Kraft tretende neue ReNoPat-Verordnung und den neuen Lehrplan (z.B. Zwischen – und Abschlussprüfungen, veränderte Stundentafeln an der Berufsschule etc.) ein. Bei dieser Veranstaltung werden die Schulleitung, Fachbetreuer/-innen, das Sozialforum und die Lehrer/-innen anwesend sein und für Gespräche zur Verfügung stehen.

Ab 19:00 Uhr halten die Lehrkräfte eine Sprechstunde ab. Dort können Sie sich über den Leistungsstand Ihrer/s Auszubildenden in einem persönlichen Gespräch informieren.

Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis 15.04.2015 auf der Homepage der Schule unter www.bs-recht.musin.de möglich. Bei einer zu geringen Zahl an Anmeldungen wird die Veranstaltung nicht stattfinden.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Kammermitteilungen 01/2015

Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form hier abrufen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Redaktion und Bearbeitung

RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin

Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier und senden Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff: "Abbestellung".
Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung
Impressum.