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Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
März
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089)53 29 44-50
Telefax: (089)53 29 44-950
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RAK München: Antrag des Kammervorstands zur Beitragserhöhung

Der Vorstand hat, wie bereits in den letzten Kammermitteilungen (01/2014) angekündigt, in der Vorstandssitzung vom 14.03.2014 den Antrag auf Erhöhung des Kammerbeitrages für die Kammerversammlung am 09.05.2014 beschlossen.

Die letzte Beitragserhöhung erfolgte im Kalenderjahr 1994. Die Mitgliedsbeiträge wurden damals für Mitglieder ohne OLG-Zulassung von DM 400,- (in EUR: 204,-) auf DM 500,- (in EUR: 255,-) und für Kammermitglieder mit OLG-Zulassung von DM 500,- (in EUR: 255,-) auf DM 650,- (in EUR: 332,-) letztmalig angehoben.

Zum Kalenderjahr 2008 wurden die Beiträge für natürliche Personen einheitlich von EUR 250,- bzw. EUR 340,- auf EUR 200,- und für juristische Personen von EUR 1000,- auf EUR 250,- gesenkt. In den Folgejahren wurde zur Deckung des Fehlbetrags bis zu EUR 44,- pro Mitglied an den laufenden Ausgaben aus dem Kammervermögen entnommen.

Der Kammervorstand hat beschlossen in der Kammerversammlung eine Erhöhung des Kammerbeitrages um EUR 85,- zu beantragen. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung und dem Beitrag zur Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bei der BRAK. Er ist zur nachhaltigen Sicherung eines ausgeglichenen Haushalts der Kammer erforderlich. (Wir berichteten im Newsletter 2/2014).

Eine Übersicht zur Beitragsentwicklung finden Sie hier.

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BRAK: Der Elektronische Rechtsverkehr kommt

Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im vergangenen Jahr, werden jetzt sukzessive die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit den Gerichten geschaffen.

Ab 2018, spätestens ab 2022 soll jeder Rechtsanwalt mit jedem Gericht ausschließlich elektronisch kommunizieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer informiert in einem Rundschreiben über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), die zu erwartenden Kosten und den Beginn der elektronischen Kommunikation zwischen den Anwälten. Das Rundschreiben der BRAK finden Sie hier.

BRAK-INFO

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BRAK: Zahl der Rechtsanwälte bundesweit weiter gestiegen

Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich die Zahl der Anwälte im Jahr 2013 um ca. 1,5 % erhöht. Einzelheiten können Sie der Presseerklärung der BRAK vom 20.03.2014 entnehmen.

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Woche der Justiz 2014

Wie im NL 02/2014 bereits berichtet, findet vom 19.05. – 23.05.2014 die Woche der Justiz statt. In dieser Zeit öffnen Gerichte und Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und viele weitere Justizeinrichtungen in ganz Bayern ihre Türen.

Es besteht die Möglichkeit, bis 31.03.2014 Fragen, Anliegen und Themenvorschläge per E-Mail einzureichen.

Die vorläufige Programmübersicht der Münchner Veranstaltungen finden Sie hier.

Ab Mitte/Ende März 2014 können Sie unter www.woche-der-justiz-bayern.de weitere Veranstaltungen vor Ort an den Amts- und Landgerichten aus dem landesweiten Gesamtprogramm einsehen.

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BGH: Pflicht zur Löschung der vor Mandatsannahme abgehörten Telefonate zwischen Verteidiger und Beschuldigten

Mit Beschluss vom 18.02.2014 (StB 8/13) hat der BGH entschieden, dass ein zwischen Verteidiger und Beschuldigten abgehörtes Telefonat auch dann gelöscht werden müsse, wenn es lediglich der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses gedient habe. Des Weiteren bestehe ein Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts über den Inhalt des Telefonats.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde der Telefonanschluss des Beschuldigten durch das Bundeskriminalamt abgehört, als ein Rechtsanwalt den Anschluss des Beschuldigten anrief und zwei Telefonate führte. In dem zweiten Gespräch bot der Rechtsanwalt dem Beschuldigten die Verteidigung in dem Ermittlungsverfahren an. Gegen den Beschuldigten wurde wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt.

Der BGH vertrat die Auffassung, dass von dem Zeugnisverweigerungsrecht alles erfasst sei, was dem Rechtsanwalt in der erkennbaren Erwartung des Stillschweigens in funktionalem Zusammenhang mit seiner Berufsausübung zur Kenntnis gelange. Ein Beschuldigter, der auf der Suche nach einem Verteidiger sei, bringe jedem Rechtsanwalt, mit dem er zu diesem Zweck kommuniziere, typischerweise das Vertrauen entgegen, dass der Inhalt dieser Gespräche vertraulich behandelt werde, unabhängig davon, ob anschließend ein Verteidigungsverhältnis zustande komme. Der Gesetzgeber habe dem Vertrauensverhältnis zum Rechtsanwalt uneingeschränkten Vorrang vor der Pflicht zur Wahrheitsforschung eingeräumt. Es könne nicht darauf ankommen, ob die einzelnen Äußerungen aus objektiver Sicht vertrauens- und damit schutzwürdig erscheinen. Allerdings finde der Schutz bei solchen Informationen eine Grenze, die gerade mit dem Ziel erteilt werden, sie an Dritte weiterzugeben.

Der Beschluss kann über die Entscheidungsdatenbank des BGH abgerufen werden:

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BGH: Kein Formularzwang in der Zwangsvollstreckung

Mit Beschluss vom 13.02.2014 (VII ZB 39/13) hat der BGH entschieden, dass bei Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist. Es sei auch nicht zu beanstanden, wenn in dem Formular Streichungen und Berichtigungen vorgenommen werden sowie auf Anlagen verwiesen wird. Auch die Verwendung eines geringfügig im Layout abweichenden Formulars sei zulässig.

Das Urteil finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH:

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BSG: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung - Termin wurde anberaumt

Aufgrund der gegenwärtigen Verwaltungspraxis der DRV Bund bei der Befreiung der Rechtsanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber befinden, sind derzeit ca. 100 einschlägige Sozialgerichtsverfahren anhängig. Mit Urteil vom 19.02.2013 (L 11 R 2182/11) hatte das LSG Baden-Württemberg entschieden, dass es für einen bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht notwendig sei, dass die Beschäftigung bestimmte positiv festzustellende Merkmale aufweise. Insbesondere sei es nicht erforderlich, dass die Tätigkeit eine Zulassung als Rechtsanwalt voraussetze (Newsletter 03/2013). Weitere Voraussetzungen für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht waren bereits 2012 von den Sozialgerichten München und Köln geklärt worden (Newsletter 04/2012). Das Bundessozialgericht hat in drei Verfahren über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der berufsständischen Versorgungswerke gemäß § 6 SGB VI Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 03.04.2014 anberaumt. Es wird mit einer Entscheidung am Ende des Verhandlungstages gerechnet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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AG Lemgo: Rechtsanwaltskosten eines Wahlverteidigers sind bei Vertrauensverhältnis erstattungsfähig

Das AG Lemgo hat mit Beschluss vom 11.02.2014 (24 Ds-44 Js 120/13-67/13) entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage, ob Rechtsanwaltskosten eines Wahlverteidigers mit Sitz am dritten Ort – nicht am Wohnsitz des Angeklagten und nicht am Sitz des Prozessgerichts – im Einzelfall rechtsnotwendig und erstattungsfähig sein können, die Gesamtumstände des Verfahrens zu würdigen sind.

Den Beschluss finden Sie hier.

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BFB-Konjunkturumfrage

Der Bundesverband der Freien Berufe hat nach Umstellung des Systems seiner regelmäßigen Konjunkturumfragen erstmals im vergangenen Frühjahr eine repräsentative Umfrage zum aktuellen Geschäftsklima in den freien Berufen gestartet. Auch in diesem Jahr soll das Konjunkturklima als wichtiger wirtschaftlicher Wachstumsindikator für Deutschland ermittelt werden. Die Umfrage bezieht sich in diesem Jahr neben den Fragen zur konjunkturellen Entwicklung auch auf das Thema „Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung“. Die Online-Version steht ab sofort bis Ende März zur Teilnahme auf der Internetseite des BFB bereit. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt ca. zehn Minuten in Anspruch.

Bei Rückfragen oder Anregungen können Sie sich auch direkt an Herrn Geschäftsführer Marcus Kuhlmann (marcus.kuhlmann@freie-berufe.de), Tel. 030/28444432 wenden.

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Umfrage des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. zur Praktikumsausbildung im Jurastudium

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) hat eine Umfrage erstellt, mit der Einschätzungen der einzelnen Interessengruppen über die praktische Studienzeit während des Jurastudiums eingeholt werden sollen. Die praktische Studienzeit ist in den jeweiligen Ausbildungsvorschriften für das juristische Studium vorgesehen. Oftmals fehlt Praktika jedoch der Bezug zu den Studieninhalten. Die nachfolgende Umfrage wird ca. zehn Minuten in Anspruch nehmen und soll ein möglichst breites Meinungsbild wiedergeben.

Hier geht es zum Fragebogen:

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3. Bayerischer Familienrechtstag am 17.07./18.07.2014 in Wildbad Kreuth

Am 17.07. und 18.07.2014 findet in Wildbad Kreuth der 3. Bayerische Familienrechtstag statt. Es handelt sich hierbei um eine interdisziplinäre Expertentagung, die nach 2010 und 2012 nunmehr zum dritten Mal ausgerichtet wird. Das diesjährige Kongressthema lautet „Familienrecht zwischen Autonomie und Zwang“. Der 3. Bayerische Familienrechtstag wird von der Hanns-Seidel-Stiftung in Kooperation mit dem Bayerischen Familienrechtstag e.V., dem Münchner Runden Tisch Trennung und Scheidung und dem Deutschen Familiengerichtstag e.V. veranstaltet.

Das Programm mit allen weiteren Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

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Jour fixe mit der Arbeitsgerichtsbarkeit

Am 07.04.2014 findet wieder einmal ein Jour fixe zwischen Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Rechtsanwaltskammer München statt. Gerne können aus dem Mitgliederkreis Themenwünsche berücksichtigt werden. Sofern Bezug auf konkrete Fälle genommen wird, empfiehlt es sich diese bspw. mit Aktenzeichen möglichst konkret zu bezeichnen. Gerne können Sie uns Ihre Mitteilung per E-Mail zukommen lassen. Wir berichten im nächsten Newsletter über den Inhalt und Ergebnisse des Gesprächs.

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Ausbildungsmessen im April 2014 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgender Veranstaltung mit einem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

Berufsinformationstag und Tag der offenen Tür am Samstag, dem 05.04.2014 von 9:30 – 12:30 Uhr in der Pater-Rupert-Mayer-Realschule in Pullach, Wolfratshauser Straße 30, 82049 Pullach

Falls Sie Interesse haben, eine Ausbildungsstelle bzw. einen Praktikumsplatz für Schüler/innen in Ihrer Kanzlei anzubieten, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Angebot senden.

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Studentische Rechtsberatung e.V. der Universität Passau

Die Studentische Rechtsberatung der Universität Passau e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich an die Studierenden der Universität Passau richtet und ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Rechtsberatung bietet. Seitens der Anwaltschaft wird das Projekt von Frau RAin Anna-Maria Ramelsberger und Herrn RA Markus Schätz betreut. Die RAK München und der Passauer Anwaltverein sind Kooperationspartner des Projekts.

Die Satzung der Studentische Rechtsberatung e.V. finden Sie hier.

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Redaktion und Bearbeitung
RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Melanie Wittmer, Referentin
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