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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Januar |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Tel.: 089/53 29 44-50 Fax: 089/53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Kammerversammlung 2013: Termine, Info-Plakat und FlyerDie ordentliche Kammerversammlung 2013 findet
am Freitag, 19. April 2013, um 15.00 Uhr im Hotel Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München (S-Bahnstation Rosenheimer Platz) statt.Einladung und Tagesordnung werden gemäß § 5 Nr. 2 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer München (GO) bis spätestens Mittwoch, 3. April 2013, versandt, zusammen mit einer Kurzfassung der Jahresrechnung 2012, dem Etatvoranschlag 2012 in Gegenüberstellung zu den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2012, dem Etatvoranschlag für das Jahr 2013 und einem Vorschlag für dessen Finanzierung (§ 5 Nr. 4 GO). Anträge zur Tagesordnung sind gemäß § 5 Nr. 1 Abs. 1 GO bis spätestens 5 Wochen vor der Kammerversammlung, d. h. bis spätestens Freitag, 15. März 2013 schriftlich an den Kammervorstand zu richten (Postanschrift: Postfach 26 01 63, 80058 München; Geschäftsstelle der Kammer: Tal 33, 80331 München; Gerichts-Schrankfach Nr. 191 im Justizpalast München).
Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Rechtsanwaltskammer zur Verwirklichung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft.
Alle Mitglieder der Kammer sind deshalb herzlich eingeladen, an dieser Versammlung teilzunehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, kommen Sie und werben Sie andere Mitglieder für die Teilnahme. Infoveranstaltung der Rechtsanwaltskammer zur AnwaltsversorgungNach der erfolgreichen Info-Veranstaltung zur Anwaltsversorgung im Juni 2011 bietet die Rechtsanwaltskammer München eine weitere Informationsveranstaltung mit der Bayerischen Rechtsanwalts-
und Steuerberaterversorgung an. Diese wird am Freitag, 05. April 2013, Die bisher eingegangenen Fragen finden Sie hier. Vortrag des Präsidenten der BRAK: "Starke Anwaltschaft - starker Rechtsstaat"Am Dienstag, 19. Februar 2013, um 18.00 Uhr s.t. wird der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München für die Münchener Juristische Gesellschaft
einen Vortrag zum Thema "Starke Anwaltschaft - starker Rechtsstaat" halten. Der Vortrag hat aktuelle anwaltsbezogene Gesetzgebungsverfahren (vor allem zum RVG, BerHG, PKH und zur
PartG mbB) sowie die Grundprinzipien der Selbstverwaltung zum Inhalt.
New-Kammer NeujahrsempfangAm 25. Januar 2013 hat die Rechtsanwaltskammer München ihren traditionellen New-Kammer Neujahrsempfang veranstaltet. Eingeladen waren die im Jahr 2012 neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sowie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München gewechselt sind.
Neuer Facebook-Auftritt für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten Seit kurzem ist eine neue Facebook-Seite für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten freigeschalten
worden. Dem Vorstand der RAK München war es wichtig, Interessenten für den Ausbildungsberuf zur Rechtsanwaltsfachangestellten auch über soziale Medien zu erreichen und für den Beruf zu begeistern.
Auswertung des Fragebogens zur Verfahrensdauer von Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren in BayernIm Newsletter 10/2012 wurde eine Umfrage zur Dauer von Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren in Bayern durchgeführt. Den Mitgliedern wurden 10 Fragen gestellt. Es haben sich 61 Kolleginnen
und Kollegen beteiligt. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es möglich war, nur einen Teil der Fragen zu beantworten. Außerdem war es aus technischen Gründen nicht
ausgeschlossen, dass sich auch Nichtmitglieder beteiligt oder Mitglieder mehrfach ihre Stimmen abgegeben haben.
Austausch junger Anwälte mit der Rechtsanwaltskammer VeronaSeit vielen Jahren besteht zwischen der Rechtsanwaltskammer Verona und der Rechtsanwaltskammer München eine intensive Zusammenarbeit im Bereich
der Juristenausbildung und der berufsrechtlichen Belange. Ein Bestandteil dieser Zusammenarbeit ist der Austausch und Kontakt zwischen den
Mitgliedern der beiden Kammern. Es soll weiterhin jungen Anwältinnen und jungen Anwälten aus Verona die Möglichkeit geboten werden, für eine
gewisse Zeit ein Praktikum in einer Münchener Anwaltskanzlei zu absolvieren, um auf diese Weise das deutsche Rechtssystem kennenzulernen.
Satzungsversammlung: Beschlüsse zu § 7a BORA von BMJ gebilligtDas Bundesjustizministerium hat die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom November des vergangenen Jahres (wir berichteten im
Newsletter 11/2012) gebilligt. Wichtigste Änderung ist § 7a BORA, dessen Wortlaut an das neue
Mediationsgesetz angepasst wurde. Die Beschlüsse werden im Heft 1/2013 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und am 01.05.2013 in Kraft treten.
BVerfG: Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbHZu zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden, mit denen die Zulassung einer Patent- und Rechtsanwalts GmbH sowohl zur Rechtsanwaltschaft als auch zur Patentanwaltschaft angestrebt wird, hat die BRAK eine Stellungnahme erarbeitet. Die RAK München hatte eine Zulassung abgelehnt, weil die nach § 59e II 1 BRAO erforderliche Mehrheit der Stimmrechte und Geschäftsanteile zugunsten der anwaltlichen Teilhaber im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen war. Der BGH hat diese Entscheidung bestätigt (BGH Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10). Die Beschwerdeführerin hält die Regelungen der §§ 59e II 1, 59f I 2 BRAO für einen Verstoß gegen Art. 12 I GG und Art. 3 GG. Die BRAK hält ebenso wie der DAV die Verfassungsbeschwerden für unbegründet, weil der Gesetzgeber mit den Vorschriften der § 59c bis § 59m BRAO und der § 52c bis § 53 PAO den ihm im Bereich der Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgesellschaft eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum nicht überschritten habe. Die geltenden Regelungen sind auch in der Auslegung des BGH-Senats für Anwaltssachen und des BGH-Senats für Patentsachen durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, nicht willkürlich und damit verfassungskonform. Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im ZivilprozessDas Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 05.12.2012 ist am 11.12.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zuvor hatte der Bundestag einstimmig den
Regierungsentwurf in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 17/11385) angenommen. Durch das Gesetz wird unter anderem die Pflicht zu einer Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten eingeführt, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist. Das Gesetz wird am 01.01.2014 in Kraft treten.
AG München: Eingeschränkte Erreichbarkeit des VollstreckungsgerichtsDas Amtsgericht München teilt mit, dass das Vollstreckungsgericht München - Sachgebiet Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung - in dem Zeitraum vom 18. Februar 2013 - 01. März 2013 aufgrund der Einführung
des neuen Programms forumSTAR-Immobiliarvollstreckung nicht besetzt sein wird.
Staatsanwaltschaft München II: Neue SprechzeitenDer leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II, teilt mit, dass die Sprechzeiten ab 01. Januar 2013 auf werktags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt wurden. Auch die Pforte werde außerhalb dieser Zeiten nicht mehr besetzt sein. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren - Nutzung der Formulare bei nachträglicher ProzessvertretungDas Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, das für die bundesweite Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren zuständig ist, weist darauf hin,
dass das Feld im gerichtlichen Mahnverfahren für die nachträgliche Prozessvertretung ausschließlich dann anzukreuzen ist, wenn der Rechtsanwalt im konkreten Verfahren zuvor noch nicht aufgetreten ist.
Evaluierung der Justizsysteme in EuropaDie "European Commission for the Efficiency of Justice" (CEPEJ) ist ein Organ des Europarates und erstellt regelmäßig Studien zu justiziellen Fragen (weitere Informationen finden Sie
hier). Nunmehr hat sie eine von ihr im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie mit dem
Titel "European judicial systems" veröffentlicht.
ICC SchiedsrichterdatenbankICC Deutschland wird in 2013 eine Schiedsrichterdatenbank erstellen, um den Auswahlprozess der Schiedsrichter für den ICC Court of Arbitration zu erleichtern und die jeweils passenden Vorschläge nach Paris übermitteln zu können. Interessierte potentielle Schiedsrichter für ICC-Verfahren können sich an ICC Deutschland wenden, um nach Fertigstellung des Schiedsrichterportals in die Datenbank aufgenommen zu werden. E-Justice: Infoveranstaltung mit Diskussion am 19.02.2013Am Dienstag, 19. Februar 2013, um 19.30 Uhr findet im Justizpalast München, Saal 270, Prielmayerstraße 7, 80333 München eine Infoveranstaltung der "Neue Richtervereinigung e.V."
zum Thema: "E-Justice - Was kommt da auf uns zu?" statt.
Fachtagung "Bürgerbeteiligung" - Architekten und Juristen im DialogAufgrund des großen Interesses an den letztjährigen Fachtagungen mit der Bayerischen Architektenkammer wird auch in diesem Jahr eine Fachtagung zum Thema "Bürgerbeteiligung" veranstaltet.
Als Themen werden u.a. behandelt: "Bürgerbeteiligung bei Architektenwettbewerben-Spagat zwischen Laien- und Expertenwissen", "Kommunikationsprozesse in öffentlichen Planungsverfahren gestalten und
lenken", "Mitwirkung von Bürgerinitiativen in Planungsverfahren". Die Veranstaltung findet am 15. März 2013 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Haus der Architektur statt.
Tagung "Betreutes Wohnen" der Forschungsstelle für Notarrecht an der LMUAm Mittwoch, 6. Februar 2013, findet um 16:30 s.t. im Senatssaal der LMU eine weitere Tagung der Forschungsstelle für Notarrecht unter dem Titel "Betreutes Wohnen" statt. Notar Sven Schünemann,
Regensburg, und Privatdozent Dr. Hannes Ludyga, M.A., München, werden zu praxisrelevanten Fragen in diesem Zusammenhang referieren. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch im Anschluss
ausgehändigt. Danach findet ein kleiner Empfang statt.
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Redaktion und Bearbeitung |
RA Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München RAin Simone Kolb Referentin |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung. |