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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Juli
Rechtsanwaltskammer München
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Gemeinsame Vorstandssitzung der bayerischen Rechtsanwaltskammern am 14.07.2012

Am 14.07.2012 fand in Bamberg eine gemeinsame Vorstandssitzung der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg statt. Im Rahmen einer Arbeitssitzung wurden zahlreiche Themen diskutiert. So standen mitunter die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und die Handhabung von Schlichtungen auf der Tagesordnung.

Aufgrund des immer stärker werdenden Mangels an Auszubildenden für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich dieses Problems annimmt und eine Imagekampagne initiieren soll.

Alle Vorstandsmitglieder begrüßten die Ergebnisse der Evaluation der bayerischen Justiz. Wir haben im NL 5/2012 hierzu berichtet.

Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Nürnberg, München und Bamberg (v.l.n.r.)
Arbeitssitzung

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Jour fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 18.07.2012

Am 18.07.2012 fand ein Jour fixe mit Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit statt. Teilgenommen haben auf Seiten der Rechtsanwaltskammer München Präsident Staehle und die Vizepräsidenten Then, von Mariassy und Dr. Kempter, auf Seiten der Justiz Präsident des OLG München Dr. Huber, Präsident des LG München I Dr. Hessler, Präsident des LG München II Schmidt-Sommerfeldt, Präsident des AG München Zierl und OStA Tacke.

Neben verschiedenen Anfragen und Beschwerden von Rechtsanwälten wurde unter anderem auch die Krawattenpflicht für Strafverteidiger angesprochen. Es bestand Einvernehmen, dass in angemessener Kleidung vor Gericht zu erscheinen ist. Unabhängig davon, ob eine Maßnahme nach § 176 GVG verhältnismäßig ist oder nicht, sei es nach wie vor Übung, bei den Strafgerichten mit Krawatte zu erscheinen.

Das AG München wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass zum 01.09.2012 auch private Sicherheitsdienste die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden kontrollieren werden. Die Anwaltschaft wird daher gebeten, zur Vermeidung von Missverständnissen auch weiterhin die Rechtsanwaltsausweise vorzuzeigen. Damit kann auch längeren Wartezeiten vorgebeugt werden.

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Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog: 12. Symposium in München

Am 16. und 17.07.2012 fand in München das 12. Symposium im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs mit dem Thema „Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter“ statt, an dem 100 hochrangige Rechtsexperten und Praktiker beider Länder - darunter auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges und der Präsident der Rechtsanwaltskammer München Hansjörg Staehle - teilgenommen haben.

Wie bereits im Jahr 2010 hatte die BRAK gemeinsam mit dem DAV am 15.07.2012 zu einem Begrüßungsabend geladen. Der Einladung folgten ca. 100 Gäste, so auch die Bundesjustizministerin und zahlreiche ranghohe Vertreter der Richterschaft, der Wissenschaft und des Bundestages.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Gespräch mit dem Arbeitskreis „Recht“ der Landtagsfraktion der Freien Wähler und der SPD

Am 03.07.2012 fand mit Vertretern der Fraktion der Freien Wähler sowie am 26.07.2012 mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion jeweils ein Informationsgespräch statt. Dabei war unter anderem die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehr ein Thema. Aber auch die Ergebnisse der Evaluierung der bayerischen Justiz sowie die Neuregelung des Rechts der Sicherheitsverwahrung wurden besprochen.

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Feierlicher Amtswechsel am Landgericht München I

Am 05.07.2012 verabschiedete Bayerns Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk den bisherigen Präsident des LG München I Gerhard Mützel in den Ruhestand und führte zugleich Dr. Hans-Joachim Heßler in das Amt des neuen Präsidenten ein.

Informationen zum bisherigen und aktuellen Präsidenten finden Sie hier:

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EGMR: Expliziter Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses

In einer beachtenswerten Entscheidung unterlag Österreich am 03.07.2012 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Az. 30457/06). Im Rahmen einer staatsanwaltlichen Ermittlung gegen einen Rechtsanwalt und zwei seiner Mandanten waren die Kanzleiräume durchsucht worden. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Dokumente und vor allem die Datenträger mit dem gesamten Datenbestand der Kanzlei beschlagnahmt. Der EGMR sah das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt. Eine Durchsuchungsanordnung, die keine Beschränkung auf die den Verdächtigten zurechenbare Dokumente und Daten enthalte, sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

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BVerwG: Rundfunkgebührenpflicht bei Mitgliedern einer Bürogemeinschaft

Mit Beschluss vom 29.03.2012 hat das BVerwG entschieden, es sei nicht zu beanstanden, dass die Mitglieder einer Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten und anderen sozietätsfähigen Berufen nach § 5 Abs. 3 RGebStV jeweils einzeln auf die Voraussetzungen als Rundfunkteilnehmer geprüft werden. Das bei einem Mitglied vorhandene Rundfunkempfangsgerät wirke nicht befreiend für die anderen.

Der betroffene Rechtsanwalt hatte gerügt, dass es einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellen würde, wenn bei einer Bürogemeinschaft jedes Mitglied einzeln gebührenpflichtig sei, während bei einer Berufsausübungsgemeinschaft nur eine Gebühr entstehe.

Das BVerwG ist jedoch der Auffassung, dass es sich bei anwaltlichen Bürogemeinschaften einerseits und Büroausübungsgemeinschaften andererseits um zwei unterschiedliche Vergleichsgruppen handele, deren Ungleichbehandlung nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG führen könne.

Den Beschluss finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BVerwG:

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BGH: "Konkret - objektive" Bestimmung der Interessen in Kollisionsfällen

Der BGH hatte in einer verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung darüber zu entscheiden, ob der Hinweis, den eine Rechtsanwaltskammer einem ihrer Mitglieder erteilt hatte, rechtmäßig war. Die betroffene Rechtsanwältin hatte in einer unterhaltsrechtlichen Streitigkeit sowohl den geschiedenen Ehemann als auch seinen Sohn gegen dessen Mutter vertreten. Die zuständige Kammer sah einen Fall der Interessenkollision als gegeben an. Der BGH folgte dieser Ansicht nicht. Maßgeblich sei, ob der in den anzuwendenden Rechtsvorschriften typisierte Interessenkonflikt tatsächlich auftrete Das Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt verstoße gegen das Übermaßverbot und sei verfassungsrechtlich unzulässig. Im zu entscheidenden Fall sah der BGH bei der gebotenen konkret objektiven Betrachtung keinen Interessengegensatz. Eine subjektive Bestimmung der Interessen scheide aber weiterhin aus, da diese bspw. erst nach der Beratung durch den jeweiligen Anwalt feststünden.

Das Urteil finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH:

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OLG München: Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren durch einen Prozessfinanzierungsvertrag

Das OLG München hat mit Urteil vom 10.05.2012 entschieden, dass ein Prozessfinanzierungsvertrag eine unzulässige Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren nach § 49b Abs. 2 BRAO darstelle, wenn die mit der Führung des Prozesses mandatierten Rechtsanwälte mit der prozessfinanzierenden GmbH eine stille Gesellschaft gegründet haben und die Erfolgsbeteiligung ohne Auskehrung an die prozessfinanzierende GmbH unmittelbar unter den Rechtsanwälten als stillen Gesellschaftern aufgeteilt werde.

Das OLG führt in der zugrunde liegenden Entscheidung aus, dass das grundsätzliche Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte dem Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit und des Ansehens der Rechtsanwaltschaft dienen solle. Es solle verhindert werden, dass der Rechtsanwalt den Ausgang eines Mandats zu seiner eigenen "wirtschaftlichen" Angelegenheit mache und bei der Führung des Mandats wirtschaftliche Erwägungen den Ausschlag gäben. Zudem sei es dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft abträglich, wenn Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der Rechtsanwalt steigere seine Einsatzbereitschaft mit den finanziellen Erfolgsaussichten des Falles. Diese Risiken bestünden aber nicht nur, wenn der Rechtsanwalt selbst ein Erfolgshonorar vereinbare. Die gleiche Gefahr sei gegeben, wenn Rechtsanwälte mehrheitlich an einer Gesellschaft beteiligt seien, die die Prozessführung ihrer eigenen Mandantschaft finanziere. Auch in derartigen Fällen sei daher eine unzulässige Umgehung des § 49 b Abs. 2 BRAO anzunehmen.

Das Urteil finden Sie hier:

BRAK-INFO

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Mediationsgesetz am 26.07.2012 in Kraft getreten

Nachdem das neue Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung am 25.07.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist es am 26.07.2012 in Kraft getreten. Es sieht die Einführung eines sogenannten Güterichtermodells vor. Künftig können danach Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht.

Nach dem neugefassten § 253 Absatz 3 ZPO soll die Klageschrift zukünftig die Angabe enthalten, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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OLG München: Umbau der Südpforte – Behelfseingang an der Elisenstraße

Der Präsident des OLG München hat darauf hingewiesen, dass ab Montag, den 23.07.2012 mit den Bauarbeiten zur Erneuerung der Südpforte (Haupteingang) im Justizgebäude in der Prielmayerstr. 5 begonnen wird. Für einen Zeitraum von ca. drei Monaten wird die Pforte am Nordeingang an der Elisenstraße als Behelfszugang dienen.

Bitte beachten Sie, dass die Haupteingangstüre des OLG München ab dem 23.07.2012 nicht mehr zugänglich sein wird. Es werden jedoch Wegweiser angebracht sein, die den Weg zu dem Behelfseingang weisen werden.

Das OLG München weist macht darauf aufmerksam, dass auch während der Bauarbeiten für die Besucherinnen und Besucher weiterhin Zugangskontrollen durch den Justizwachtmeisterdienst stattfinden werden. Für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten durch die etwas beengten Raumverhältnisse an der Nordpforte wird um Verständnis gebeten.

Eine Skizze über den Weg zur Behelfspforte an der Elisenstraße finden Sie hier:

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Sicherheitsvorkehrungen an bayerischen Verwaltungsgerichten

Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof teilt in einem aktuellen Schreiben mit, dass künftig beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie allen bayerischen Verwaltungsgerichten stichprobenartig Personenkontrollen durchgeführt werden. Dabei werden Metalldetektorrahmen und Handsonden eingesetzt sowie Taschenkontrollen durchgeführt. Diese Maßnahmen dienen zur Erhöhung der Sicherheit in allen Gerichtsgebäuden.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, einen schnellen und ungehinderten Zutritt zu erhalten, wenn sie einen aktuellen Rechtsanwaltsausweis vorzeigen können. Dieser kann hier beantragt werden.

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Mediation im Medizinrecht

In einem am 5. Dezember 2011 im Münchner Justizpalast vorgestellten Pilotprojekt „Mediation im Medizinrecht“ wurde erörtert, ob und für welche Fälle im medizinrechtlichen Bereich die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegungsmethode sinnvoll ist und ob sie für alle Beteiligten eine Verbesserung bedeutet. Das Projekt wurde vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München, Dr. Thomas Steiner, initiiert und wird durch das Centrum für Verhandlungen und Mediation, eine Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch die Patientenbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, die Rückversicherung Swiss Re Europe S.A., die Rechtsanwaltskammer München, die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie sowie verschiedene Haftpflichtversicherer.

Wir berichteten im Newsletter 12/2011.

Es werden nun noch dringend geeignete Arzthaftungsfälle gesucht, die einer Mediation unterzogen werden können. Dabei können sowohl Fälle im vorgerichtlichen Stadium als auch „festgefahrene“ Gerichtsfälle eingebracht werden. An der Mediation nehmen jeweils zwei Mediatoren teil, der Geschädigte und sein anwaltlicher Vertreter sowie der Arzt und/oder der Schadenjurist von Versicherungsseite sowie ggf. deren anwaltlicher Vertreter. Die Meldung von Fällen kann erfolgen an Frau Sabine Colberg M.A., C.V.M.

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Abschlussfeiern der Rechtsanwaltsfachangestellten in München und Traunstein

Am 19.07.2012 fand in der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München die Abschlussfeier der Sommerprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten statt. OStDir. Dr. Thomas Roth hatte in die große Aula der Berufsschule geladen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses III, Rechtsanwalt Hermann Beck, begleitete das Programm mit seinem Beck Jazz-Duo.

Am darauffolgenden Mittwoch, dem 25.07.2012, durften im Parkhotel Traunsteiner Hof Traunsteiner Absolventinnen ihre Abschlusszeugnisse und Urkunden als frischgebackene Rechtsanwaltsfachangestellte in Empfang nehmen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Traunstein, Rechtsanwalt Dr. Peter Schuppenies, betonte in seinem Grußwort, dass eine qualifizierte Berufsausbildung der beste Einstieg in das Berufsleben sei.

Bei beiden Veranstaltungen sprach Vizepräsident Michael Then ein Grußwort und beglückwünschte alle frischgebackenen Rechtsanwaltsfachangestellten zu ihren Ergebnissen und wünschte alles Gute für die Zukunft. Gleichzeitig dankte er allen Mitgliedern der drei Münchener Prüfungsausschüsse für ihre herausragende Arbeit in diesem Jahr.

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Ablauf der Zahlungsfrist für noch offene Kammerbeiträge am 03.08.2012

Die Kammerbeiträge sind seit dem 01.04.2012 zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist der 1. Mahnung der noch offenen Kammerbeiträge am 03.08.2012 endet. Die 2. Mahnungen gehen am 08.08.2012 in Auslauf. Mit der 2. Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von insgesamt € 20,00 erhoben (Nr. 6 der Beitragsordnung in der Fassung vom 08.04.2011).

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Redaktion und Bearbeitung
RA Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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