Rechtsanwaltskammer
Logo




Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
Juni
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Tel.: 089/53 29 44-50
Fax: 089/53 29 44-950
E-Mail: Newsletter@rak-muenchen.de
Inhaltsverzeichnis

Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.


RAK München: Anwaltstreffen in Starnberg

Die Kammer verlässt einmal im Jahr ihren Sitz und besucht einen der weiteren neun Landgerichtsbezirke. Sie will sich bei ihrem Besuch der dortigen Kollegenschaft vorstellen und mit dieser aktuelle rechts- und berufspolitische Themen diskutieren. Dieses Jahr fand das Anwaltstreffen am 22.06.2012 im LG Bezirk München II statt. Als Treffpunkt wurde der Ort mit den meisten Kanzleisitzen ausgewählt: die Stadt Starnberg.

Der Vorstand wurde vom Ersten Bürgermeister Pfaffinger herzlich im Rathaus empfangen. Anschließend traf er sich mit den örtlichen Kollegen im Undosa, unmittelbar am Starnberger See.

Zu den Gästen zählten unter anderem Dr. Max Stadler, der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Christian Schmidt-Sommerfeld, Präsident des LG München II, Eduard Mayer, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II, Sibylle Fey, Direktorin des AG Starnberg, Dr. Elisabeth Kurzweil, Direktorin des AG Wolfratshausen, Klaus-Jürgen Schmid, Direktor des AG Miesbach, Klaus Jürgen Sonnabend, Direktor des AG Dachau, Walther Bredl, Ministerialrat im Bay. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Dagmar Illini, Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II.

Diskutiert wurden Themen wie die Dauer von Gerichtsverfahren, der Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk München II, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einfluss der Rechtsschutzversicherungen auf die freie Anwaltswahl. Die örtlichen Kolleginnen und Kollegen diskutierten engagiert und fachkundig mit den Vertretern der Justiz.

Präsident Hansjörg Staehle
Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz
Christian Schmidt-Sommerfeld,
Präsident des LG München II
Walther Bredl, Ministerialrat im Bay. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Teilnehmer des Anwaltstreffens
Reger Austausch während der Diskussionsrunde

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAStV: Info-Veranstaltung über Anwaltsversorgung

Auf Wunsch von Mitgliedern hat die Kammer bereits im vergangenen Jahr Informationen zur anwaltlichen Anwaltsversorgung angeboten. Hierzu verweisen wir auch auf unsere Internetseite, auf der wir das umfangreiche Informationsangebot der BRAStV ergänzen.

Gerne wird die Kammer weitere Informationsveranstaltungen zum Thema BRAStV durchführen. Soweit Fragen zu diesem Themenbereich vorhanden sind, bitten wir Sie, diese entweder an die BRAStV oder an uns zu richten (Herrn Hauptgeschäftsführer Stephan Kopp, Tel. (089) 53 29 44-60; info@rak-muenchen.de). Bei ausreichender Nachfrage würde für Herbst dieses Jahres eine Veranstaltung vorgesehen werden.

Zudem verweisen wir auf das Angebot der BRAStV, sich einen individuellen Beratungstermin geben zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefon-Hotline der BRAStV: 089 / 9235-7050 oder per E-Mail an: brastv@versorgungskammer.de.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Jour Fixe: Treffen mit Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit

Am 19.06.2012 hat ein Treffen mit Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit stattgefunden. Für die Anwaltschaft haben die Vizepräsidenten der RAK München Dr. Kempter und Dr. Weckbach, für die Justiz der Vizepräsident des LAG Moeller und der Präsident des Arbeitsgerichts München Müller teilgenommen.

Seitens der Rechtsanwaltschaft wurden von Rechtsanwälten beklagte Misstände bei der Terminierung und dem Verhalten von Richtern bei Vergleichsverhandlungen angesprochen.

Die Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit baten um den Hinweis an alle Rechtsanwälte, dass auch die Arbeitsgerichte unter unnötiger Überlastung der Akten durch Telefaxschriftsätze leiden würden. Telefaxe sollten nur in Notfällen versandt werden, da die Faxausstattung der Arbeitsgerichtsbarkeit dem anfallenden Telefaxverkehr nicht mehr gewachsen sei.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAK: Anordnung nach § 9 Abs. 4 GwG zur Bestellung von Geldwäschebeauftragten in Kanzleien

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat aufgrund der Befugnis nach § 9 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GwG i.d.F. vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 2959) am 10.05.2012 folgende Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten getroffen:

Rechtsanwälte und verkammerte Rechtsbeistände nach § 209 BRAO, die für ihre Mandanten regelmäßig an den Geschäften des § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG mitwirken, haben einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, der Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, das Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Verdachtsmeldungen - und die zuständige Rechtsanwaltskammer als Aufsichtsbehörde ist, wenn in der eigenen Praxis mehr als 30 Berufsangehörige oder Berufsträger sozietätsfähiger Berufe nach § 59a BRAO tätig sind. Für den Fall seiner Verhinderung ist dem Geldwäschebeauftragten ein Stellvertreter zuzuordnen. Seine Bestellung und Entpflichtung ist der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.

Diese Anordnung wird in den BRAK-Mitteilungen (Heft 4/2012) im August 2012 bekannt gemacht und wird gemäß §§ 41 Abs. 4 Satz 3, 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zwei Wochen nach Bekanntmachung wirksam.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAK: Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Ein neuer Entwurf über ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht unter anderem die Einführung so genannter "Inkasso-Regelsätze" vor, die auch für Rechtsanwälte gelten sollen, wenn sie Inkassodienstleistungen erbringen. Außerdem wird erneut die Einführung eines § 43d BRAO vorgeschlagen, der bestimmte Informationspflichten gegenüber dem Forderungsgegner enthalten soll.

Die BRAK wendet sich in ihrer aktuellen Stellungnahme nachdrücklich gegen diese geplanten Neuregelungen. In der Regel würden Rechtsanwaälte dann anstelle eines Inkassobüros mit Inkassodienstleistungen betraut, wenn besondere rechtliche Interessen betreut werden sollen. Sie würden somit ebenfalls anwaltlich tätig, so dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Anwendung fände und die Zugrundelegung eines "Inkasso-Regelsatzes" gerade nicht in Betracht käme.

Gegen eine Einführung eines neuen § 43d BRAO hatte sich die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung gewandt. Berufspflichten des Rechtsanwaltes, die allein der Unterrichtung und Aufklärung der Gegenpartei dienen und ihn bei der Vertretung der Interessen seines Mandanten Einschränkungen unterwerfen, seien geeignet, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant nachhaltig zu beeinträchtigen.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


OLG Bamberg: Freie Anwaltswahl durch Versicherungsbedingungen der HUK Coburg eingeschränkt

Das OLG Bamberg hat auf Klage der RAK München mit Urteil vom 20.06.2012 entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen gegen den Grundsatz der freien Anwaltswahl verstoßen würden, wenn sie ihren Kunden für den Fall der Auswahl eines Vertragsanwalts der Versicherung Vergünstigungen einräumen. Versicherungsnehmer, die der Empfehlung nicht folgen, erhalten keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Die Urteilsbegründung finden Sie hier:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Normenkontrollrat: Stellungnahme zur PartGmbB

Zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat der Normenkontrollrat eine Stellungnahme abgegeben. Aufgabe des Normenkontrollrates ist es unter anderem, bereits im Rahmen der Gesetzgebung den späteren Erfüllungsaufwand von geplanten Neuregelungen zu prüfen.

In Bezug auf die PartGmbB regt der Rat an, die zu erwartende Entwicklung der Versicherungsprämien in Gesprächen mit den Anwaltsorganisationen und dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft genauer zu eruieren. Es müsse ausgeschlossen werden, dass das von vielen herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaften geforderte Modell der PartGmbB aufgrund hoher Kosten von der Praxis nicht angenommen werde. Zudem fordert der Rat das Justizministerium auf, das Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf die damit entstehenden Kosten und die Verbreitung der PartGmbB in der Praxis zu evaluieren.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BayLSG: Pilotprojekt elektronischer Rechtsverkehr

Als erstes Gericht im OLG-Bezirk München öffnen das Bayerische Landessozialgericht und das Sozialgericht München voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres seine Pforten für elektronische Schriftsätze. Dieses Vorhaben steht ganz im Zeichen der derzeitigen Entwicklungen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten. Zum aktuellen Stand vgl. den Bericht der BRAK.

Wie der Vizepräsident des Landessozialgerichts, Jürgen Michels, mitteilt, werde der Zugang über das bereits bewährte Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen. Dessen Funktionalitäten werden voll ausgereizt, so dass bspw. der Anwalt nach Eingang seines Klageschriftsatzes eine entsprechende elektronische Eingangsbestätigung erhalte. Entscheidungen des Gerichts und Schriftsätze werden dem Anwalt ebenfalls elektronisch zugeleitet.

Die Rechtsanwaltskammer München unterstützt dieses Pilotprojekt und sucht hierfür sozialrechtlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Bayerischen Landessozialgericht und dem Sozialgericht München regelmäßig auftreten und Interesse am elektronischen Rechtsverkehr haben. Bitte melden Sie sich unter newsletter@rak-muenchen.de.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


StA München II: Geschäfts- und Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Staatsanwaltschaft München II werden wegen der Unterstützung der Einlass- und Sicherheitskontrollen bei den Münchner Justizbehörden und dadurch bedingter Personalengpässe an die Geschäftszeiten angepasst.

Die Pforte wird bis auf weiteres zu folgenden Zeiten besetzt sein:
  • Montag bis Donnerstag von 8.30 - 11.30 Uhr und von 13.00 - 14.30 Uhr
  • Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


ADR-Tag 2012 (früher: Mediationstag): Schiedsverfahren in der Anwaltspraxis

Am 12.07.2012 wird in den Seminarräumen der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München der 7. Alternative Dispute Resolution Tag (ADR-Tag) der Rechtsanwaltskammer München stattfinden. Der vom Arbeitskreis Außergerichtliche Konflikte organisierte Workshop wird einen Überblick über die wichtigsten Fragen des schiedsrechtlichen Mandats geben.

Anders als in den Kammermitteilungen und in der Einladung angegeben, beginnt der Workshop bereits um 9.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.

Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


LG Ravensburg: 60. Treffen der Juristinnen und Juristen der Bodenseeländer

Das Bodenseejuristentreffen findet in regelmäßigem Turnus in Deutschland oder in der schweizerischen, österreichischen oder liechtensteinischen Nachbarschaft statt, und dient nicht nur der Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen sondern auch dem länderübergreifenden juristischen Erfahrungsaustausch.

Dieses Jahr lädt Thomas Dörr, Präsident des Landgerichts Ravensburg, zum 60. Treffen der Juristinnen und Juristen der Bodenseeländer am 22. September 2012 nach Friedrichshafen in das Kultur- und Congress-Centrum Graf-Zeppelin-Haus ein.

Das Programm und das Anmeldeformular zum 60. Bodenseejuristentreffen finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


69. Deutscher Juristentag 2012 in München

Vom 18. bis 21. September 2012 findet im Internationalen Congress Center München der 69. Deutsche Juristentag statt. Die diesjährige Tagung wird mit einer Festansprache der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft Viviane Reding eröffnet. Sodann werden in sechs Fachabteilungen aktuelle rechtspolitische Fragen diskutiert. Am Schlusstag des Kongresses werden unter anderem Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Europäischen Gerichtshofs Prof. Dr. Vassilios Skouris und Prof. Dr. Jürgen Habermas über die Notwendigkeit einer europäischen Verfassung diskutieren.

Der 69. djt wird von der RAK München finanziell unterstützt. Präsident Staehle wirkt im Komitee mit, das für die Durchführung des djt zuständig ist.

Weitere Informationen zum Programm und zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter www.djt.de.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Uni Passau: Crashkurs "Europarecht"

Auch dieses Jahr bietet das Centrum für Europarecht an der Universität Passau wieder Crashkurse zum Europarecht an. Als zweitägiger Termin steht bisher der 27. und 28. September 2012 fest. Der Crashkurs "Europarecht" richtet sich jeweils an Juristen aller Berufsfelder, die in ihrer täglichen Praxis mit der stetig wachsenden Bedeutung des Europarechts konfrontiert werden.

Referieren werden Prof. Dr. Michael Schweitzer (CEP), Prof. Dr. Werner Schroeder (Universität Innsbruck), Prof. Dr. Martin Selmayr (Europäische Kommission, Brüssel), Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Georg Kamann (WilmerHale LLP, Frankfurt a.M.) und Dr. Yves Bock (Siemens AG).

Das ausführliche Programm und das Anmeldeformular zum Crashkurs "Europarecht" finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Forschungsstelle für Notarrecht: Tagung zum Thema "Vorweggenommene Vermögensübertragung unter Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen"

Die Forschungsstelle für Notarrecht an der LMU München veranstaltet am 10. Juli 2012 in der Ludwig-Maximilians-Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1, im Senatssaal (Raum E 106/110 im 1. Obergeschoss), eine Tagung zum Thema "Vorweggenommene Vermögensübertragung unter Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen".

Referenten werden Professor Dr. Eva Inés Obergfell zum Thema "Hindernis Pflichtteil? - Zur Legitimation des Pflichtteilsrechts und den Grenzen der vorweggenommenen Erbfolge" sowie Notar Dr. Arne Everts aus Berchtesgaden mit dem Thema "Pflichtteilsdämpfung bei Überlassungsverträgen durch flankierende Maßnahmen, insbesondere des Gesellschafts- und Familienrechts" sein.

Beginn der Veranstaltung ist 16.30 Uhr s.t.; zum Ausklang der Veranstaltung wird zu einem kleinen Empfang eingeladen. Die Teilnahme steht jedem Interessierten offen; es wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung zur Tagung und zum Empfang gebeten (gerichtet an die Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Telefax 089/2180-13981, E-Mail: FS-Notarrecht@jura.uni-muenchen.de).

Weitere Informationen über die Einrichtung finden Sie unter www.notarrechtsinstitut.de.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Ausbildungsplatzbörse im Juli 2012

Die RAK München möchte Sie gerne auf die nächste große Ausbildungsplatzbörse für den Ausbildungsberuf der RA-Fachangestellten im Juli 2012 im Berufs-Informations-Zentrum (BIZ) bei der Agentur für Arbeit, Kapuzinerstraße 30, in 80337 München hinweisen.

Die Ausbildungsplatzbörse findet am Samstag, den 07.07.2012 von 9.00 - 13.00 Uhr im BIZ der Agentur für Arbeit München statt. Die RAK München wird dort mit ihrem Messestand für den Ausbildungsberuf zur/zum RA-Fachangestellten vertreten sein.

Falls Sie für Herbst dieses Jahres noch eine/n Auszubildende/n suchen, können Sie uns ein Stellenangebot übersenden, das auf unserem Messestand ausgelegt wird.

Bei dieser Gelegenheit wird zudem auf die Liste der angebotenen Praktikumsplätze hingewiesen, die ebenfalls am Messestand zur Info und zur Aktualisierung bereit liegen wird. Die aktuelle Liste ist zudem auf der Internetseite der RAK München veröffentlicht.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Redaktion und Bearbeitung
RA Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier und senden Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff: "Abbestellung".
Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung.