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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Februar |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Tel.: 089/53 29 44-50 Fax: 089/53 29 44-950 E-Mail: Newsletter@rak-muenchen.de |
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Erinnerung: Kammerversammlung 2012Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird die ordentliche Kammerversammlung 2012 am Freitag, 20. April 2012, um 14.00 Uhr
im Hotel Holiday Inn Munich City Centre , Hochstr. 3, 81669 München stattfinden. Die Einladung und Tagesordnung werden noch rechtzeitig versandt werden. Bitte merken sich den Termin vor. BMJ: Haftungsbeschränkung bei der PartnerschaftsgesellschaftDas Bundesministerium der Justiz hat am 14.02.2012 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt. Ziel des Referentenentwurfes ist es, der englischen LLP eine verlässliche deutsche Rechtsformalternative gegenüberzustellen, die als Personengesellschaft die Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler eröffnet. Durch den Abschluss einer erhöhten Berufshaftpflichtversicherung als Bedingung für die Haftungsbeschränkung wird dabei dem Verbraucherschutz Rechnung getragen. BMJ: Niederlassung von WHO-Anwälten in Deutschland - Änderung der VO zu § 206 BRAO
Nach § 206 BRAO können sich Angehörige eines Mitgliedstaates der WHO, die einen Beruf ausüben, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts in Deutschland entspricht, unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in
Deutschland niederlassen. Die Berufe, die dem Beruf des Rechtsanwalts entsprechen, werden durch die "Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO" bestimmt. Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 13. Februar 2012 auf Seite 189 wurde die "Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO" verkündet. EGMR: Meinungsfreiheit vor anwaltlicher VerschwiegenheitspflichtDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil in der Sache Mor vs. France (Az. 28198/09) vom 15. Dezember 2011 entschieden, dass die Stellungnahme eines Anwalts gegenüber der Presse zu einem laufenden Strafprozess die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht verletze. In dem vom EGMR entschiedenen Fall ging es um eine Stellungnahme, die die französische Anwältin Gisèle Mor zu dem von ihr geführten Strafprozess gegen einen Impfstoffhersteller abgegeben hatte. Die 12-jährige Tochter ihrer Mandanten war an den Folgen einer Hepatitis - B - Impfung verstorben. Die Anwältin beantragte eine Verurteilung des Impfstoffherstellers wegen Totschlags sowie den Beitritt zum Prozess als Zivilpartei. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde ein Sachverständigengutachten über die Risiken einer Hepatitis - B - Impfung vorgelegt, zu dem die Anwältin auf Wunsch ihrer Mandanten der Zeitung Le Parisien ein Interview gab. Der Inhalt des Gutachtens war zu diesem Zeitpunkt der Presse bekannt, die auch bereits darüber berichtet hatte. AGH Berlin: Vielfache Bestellung zum Insolvenzverwalter ersetzt nicht den Nachweis der theoretischen KenntnisseNach einem Urteil des AGH Berlin, Urt. v. 21.11.2011 (I AGH 6/10), kann einem Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht nur dann stattgegeben werden, wenn der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in allen Teilrechtsgebieten des § 14 FAO erbracht worden sei. Eine vielfache Bestellung eines Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter begründe keine Vermutung hinreichender theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Das folge zum einen aus dem Wortlaut des § 14 FAO sowie aus dem Sinn und Zweck der Fachanwaltsbezeichnung überhaupt, wonach der Rechtsratsuchende darauf vertrauen soll, dass der von ihm beauftragte Fachanwalt sichere Kenntnisse in dem gesamten nachgesuchten Fachbereich habe. AG München: Rechtsanwaltskosten können von Gegenseite nur verlangt werden, wenn ein Gespräch zwischen den streitenden Parteien stattgefunden hatLaut einer Pressemitteilung vom 20.02.2012 hat das AG München mit Urteil vom 29.07.2011 (Az. 244 C 5430/11) entschieden, dass streitende Grundstücksnachbarn vor Einschaltung eines Rechtsanwalts zunächst versuchen müssten, die nachbarschaftliche Streitigkeit im Rahmen eines Gesprächs zu regeln. Würden die Parteien dies nicht tun, müssten sie gegebenenfalls die Rechtsanwaltskosten selber bezahlen.Weitere Informationen finden Sie hier: AG Halle (Saale): Geschäftsgebühr bei BeratungshilfeNach einem Beschluss des AG Halle (Saale), Beschl. v. 16.01.2012 - 103 II 1861/10, soll die Beratung im Rahmen der Beratungshilfe den Unbemittelten grundsätzlich in die Lage versetzen, selbst tätig zu werden und auf Grundlage der ihm erteilten Rechtsberatung die erforderlichen Schreiben selbst zu fertigen. Eine Geschäftsgebühr (Nr. 2503 RVG-VV) könne daher nur bewilligt werden, wenn die Vertretung (in der Regel: Fertigung von Schriftsätzen an den Gegner) erforderlich im Sinne des § 2 Abs. 1 BerHG gewesen sei. Dies sei im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu prüfen. Erforderlich sei die Vertretung dann, wenn in dem Schreiben Rechtsausführungen zu machen sind. Bei Ausführungen, die ein Antragsteller auch selbst machen könne, sei eine Vertretung nicht erforderlich. Bundesrat: Mediationsgesetz im VermittlungsausschussAm 15.12.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses in zweiter und dritter Lesung einstimmig beschlossen. Der Bundesrat hat nun in seiner 892. Sitzung am 10.02.2012 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Bundestag strich im Gesetzgebungsverfahren die im Entwurf der Bundesregierung noch vorgesehenen Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation und überführte die bisher praktizierten unterschiedlichen Modelle in ein gesondertes Güterichterkonzept. Damit setzte er sich über den Wunsch des Bundesrates hinweg, die richterliche Mediation bei Erhalt der Methodenvielfalt gesetzlich zu verankern. Der Bundesrat hat daher den Vermittlungsausschuss angerufen, um auf diesem Weg die richterliche Mediation ausdrücklich in den Prozessordnungen zu verankern. Europäische Kommission: Informationsblätter zu BeschuldigtenrechtenDie Europäische Kommission hat am 24. Januar 2012 in ihrem e-Justice Internetportal Informationsblätter über die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren in allen 27 Mitgliedstaaten der EU veröffentlicht. Die Informationsblätter wurden vom CCBE in Kooperation mit der BRAK sowie anderen Anwaltskammern, Verbänden und erfahrenen Strafverteidigern aus allen EU-Staaten erstellt. Sie gehen auf ein von der Kommission gefördertes Projekt des CCBE aus dem Jahr 2009 zurück und sollen den Beschuldigten verständliche und nützliche Informationen über ihre strafprozessualen Rechte in anderen EU-Mitgliedstaaten bieten. Sie sollen aber auch Anwälten als Ausgangspunkt für eigene Recherchen dienen. Sie beinhalten Informationen zur Möglichkeit anwaltlicher Beratung im Ausland, zu den Rechten des Beschuldigten während des Ermittlungsverfahrens, während des Prozesses sowie nach Prozessbeendigung und zu Straßenverkehrsdelikten. Verbraucherzentrale Hamburg: Rechtsschutzversicherer verzichten zukünftig auf intransparente KlauselnNach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg sind intransparente Klauseln in den Verträgen verschiedener Rechtsschutzversicherer unwirksam. In den Verträgen der Gesellschaften hieße es beispielsweise: "Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”Im Streit um diese Art von intransparenten und benachteiligenden Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen habe die Verbraucherzentrale Hamburg insgesamt 19 Rechtsschutzversicherer abgemahnt und später verklagt. Die Verbraucherzentrale gibt an, in erster Instanz bislang 17 Urteile zu Gunsten der Versicherungsnehmer erstritten zu haben, in zweiter Instanz hätten bereits sechs Oberlandesgerichte die Klauseln für unwirksam gehalten.Mehr über alle Verfahren lesen Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg: Ausbildungssiegel der RAK MünchenDer Berufsbildungsausschuss hat im Jahr 2011 beschlossen, allen Kanzleien, die gerade ausbilden, ein Ausbildungssiegel zur Verfügung zu stellen. Kanzleien, die sich in der Ausbildung engagieren, können dies jetzt auch werbewirksam auf ihrem Briefkopf oder/und der Homepage deutlich machen. Das Ausbildungssiegel kann von Kanzleien, die heute in die Qualifikation der Mitarbeiter von morgen investieren, kostenlos beantragt werden. Die Nutzungsbedingungen für die Führung des Ausbildungssiegels sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München.
Unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte RechtsfachwirtinDie Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" haben auf vielfachen Wunsch von Prüfungsteilnehmern eine "unverbindliche Orientierungshilfe" erstellt. Diese ist eine unverbindliche Empfehlung und erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 der Prüfungsordnung.Sie finden die Orientierungshilfe sowie die aktuelle Prüfungsordnung auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München. Berufsinfotage für Auszubildende im März 2012Die RAK München möchte Sie auf folgende Berufsinfotage/Ausbildungsplatzbörsen für den Ausbildungsberuf der RA-Fachangestellten im März 2012 hinweisen:
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf die Liste der angebotenen Praktikumsplätze hinweisen, die ebenfalls am Messestand zur Info bereit liegen wird. Die aktuelle Liste ist zudem auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Stellenangebote und dort unter dem Link "Schülerpraktikum" veröffentlicht. Falls Sie Interesse haben, eine Ausbildungsstelle bzw. einen Praktikumsplatz für Schüler/innen in Ihrer Kanzlei anzubieten, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Angebot an Simone.Hafeneder@rak-muenchen.de senden. Zurück zum Inhaltsverzeichnisa> Workshop: Justiz und Versicherungen am 08.03.2012Im Rahmen des Workshops "Justiz und Versicherungen" laden das Landgericht München I und die Rechtsanwaltskammer München zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Psychosomatische Störungen im Versicherungsrecht" am 08.03.2012, 18.00 Uhr in den Konferenzraum 270 im Justizpalast, Prielmayerstr. 7, 80335 München ein.Es wird Prof. Dr. med. Peter Henningssen, Klinikum rechts der Isar, referieren. VRiOLG Fritz Biller moderiert die anschließende Diskussion. Nach Vorträgen und Diskussion soll ein kleines Büffet zum weiteren Meinungsaustausch und Verbleiben anregen. Die Anmeldung finden Sie hier: Fachtagung: "Energiewende-Architekten und Juristen im Dialog" am 30.03.2012Wir möchten Sie erneut auf die Fachtagung mit der Bayerischen Architektenkammer zum Thema „Energiewende – Architekten und Juristen im Dialog“
hinweisen. Als Themen werden u.a. behandelt: Die Energiewende und deren Umsetzung im Planfeststellungsverfahren, die neue Energiesparverordnung (EnEV) einschließlich der Haftungsfragen im Zusammenhang mit der EnEV. Weitere Themen und Referenten entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. |
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Redaktion und Bearbeitung |
RA Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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