Kündigung von Sammelanderkonten
– Umfrage –

Die Teilnahme per Online-Fragebogen ist bis Sonntag, 13.02.2022, möglich.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

in den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Kolleginnen und Kollegen an die Rechtsanwaltskammer gewandt, deren Banken die von ihnen geführten Sammelanderkonten gekündigt haben. Möglicherweise sind Sie sogar selbst hiervon betroffen.

Zum Hintergrund:
Einige Banken haben sich dazu entschlossen, routinemäßig sämtliche bei ihnen geführten Rechtsanwalts-Sammelanderkonten zu kündigen. Als Grund hierfür wird auf die Änderungen in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz hingewiesen.

Die BaFin hat Ende des Jahres 2021 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet. Dabei hat die BaFin Sammelanderkonten von Rechtsanwälten aus dem Katalog der Regelbeispiele für die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten gestrichen. Dies hat zur Folge, dass Banken nunmehr routinemäßig im Rahmen ihrer Identifizierungspflichten die wirtschaftlich Berechtigten – also: die Mandanten – der bei ihnen geführten Sammelanderkonten abfragen müssen.

Eine Kündigung der Sammelanderkonten ist durch die Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise jedoch nicht angezeigt und wird darin nicht thematisiert.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führt derzeit eine Umfrage zu dieser Problematik durch. Wir bitten Sie, sich Zeit zu nehmen, um an der Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung nimmt nur wenige Augenblicke in Anspruch.

Die BRAK bemüht sich derzeit aktiv um Gespräche mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Um eruieren zu können, ob es sich um ein systemisches Problem größeren Ausmaßes handelt, führt die BRAK die Umfrage durch, um eine handfeste Datengrundlage zu schaffen. Auf Basis der gesammelten Antworten kann einerseits die Tragweite besser beurteilt, andererseits können anstehende Gesprächen mit dem notwenigen Nachdruck geführt werden. Es ist dringend erforderlich, die Diskrepanz zwischen der von den Banken geschaffenen Faktenlage und den berufsrechtlichen Pflichten aufzulösen.

Die Umfrage ist innerhalb weniger Augenblicke erledigt. Bitte beteiligen Sie sich in Ihrem Interesse wie auch dem Interesse der gesamten Anwaltschaft.

Die Teilnahme ist bis Sonntag, 13.02.2022, 23:59 Uhr möglich.

Den Online-Fragebogen finden Sie hier.

Wir bedanken uns vielmals für Ihre Unterstützung!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Wir werden Sie über unsere Internetseite unverzüglich darüber informieren, wenn es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre
Rechtsanwaltskammer München

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