Vorstandswahl 2022 startet

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute werden die Briefwahlunterlagen für die diesjährige Vorstandswahl versandt und Ihnen auf dem Postwege zugehen. Bitte informieren Sie Ihre Kanzleimitarbeiter und lassen Sie sich die Briefwahlunterlagen persönlich vorlegen. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht postalisch erreichen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer unter info@rak-m.de.

Die Selbstvorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.

Ihre Stimme zählt!

In der Zeit vom 16.03.2022 bis 30.03.2022 (24.00 Uhr) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmen abzugeben. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei der Rechtsanwaltskammer München.

Wenn Sie den Postweg wählen, muss die Absendung so rechtzeitig erfolgen, dass der Posteingang bis 30.03.2022 gewährleistet ist. In den Hausbriefkasten im Tal 33, 90331 München, kann der Rücksendeumschlag noch bis 24.00 Uhr eingeworfen werden, um berücksichtigt zu werden. Andere Übermittlungsmöglichkeiten bestehen aufgrund der geheimen Wahl nicht.

Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

Mit der Ausübung Ihres Stimmrechts sorgen Sie dafür, dass Ihre Interessen vertreten werden. Die Arbeit des Kammervorstands ist gelebte Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Durch Ihre Wahlbeteiligung nehmen Sie Einfluss auf die Entwicklung der anwaltlichen Selbstverwaltung und wirken daran mit, dass der Kammervorstand ein repräsentatives Abbild der durch ihn vertretenen Kolleginnen und Kollegen ist. Die Briefwahl ermöglicht eine hohe Wahlbeteiligung. Sie sichert damit die besondere demokratische Legitimation, die unabdingbare Grundlage der Akzeptanz der Arbeit des Kammervorstands ist. Wir bitten daher um rege Wahlbeteiligung.

Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe:

  • Sie können unabhängig davon, in welchem Landgerichtsbezirk Sie Ihren Kanzleisitz haben, die Kandidaten aller Landgerichtsbezirke wählen.
  • Sie können in den einzelnen Landgerichtsbezirken nur so viele Stimmen abgeben, wie Plätze zu besetzen sind. Hinweise zur maximalen Stimmenzahl in den einzelnen Landgerichtsbezirken finden Sie auf dem Stimmzettel.
  • Sie können auch weniger Stimmen abgeben, als Ihnen zur Verfügung stehen. Sie können aber jedem einzelnen Kandidaten nur eine Stimme geben.
  • Einen Wegweiser zur Briefwahl erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen. Dort finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Bitte beachten Sie die Hinweise, um eine ungültige Stimmabgabe zu vermeiden.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre
Rechtsanwaltskammer München

© Rechtsanwaltskammer München 2022

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Präsident Rechtsanwalt Michael Then

Aufsichtsbehörde: Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München

Tal 33, 80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-0
Telefax: (089) 53 29 44-28
E-Mail: info@rak-m.de

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