Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wir erlauben uns darüber zu informieren, dass wir ab diesem Jahr den Bescheid über den Kammerbeitrag unter Kostengesichtspunkten ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versenden, nicht mehr mittels Postversand.
Wir bitten Sie daher, Ihr beA auf den Eingang des Beitragsbescheids hin zu prüfen und den Kammerbeitrag fristgerecht bis 01.03.2021 anzuweisen. Alternativ können Sie den Kammerbeitrag bequem am Fälligkeitstag per Lastschrift einziehen lassen. Das hierfür notwendige Formular für das SEPA-Basislastschriftmandat finden Sie auf unserer Internetseite.
Mit freundlichen kollegialen
Grüßen RA Michael
Then Präsident |