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Überbrückungshilfe

Anwaltschaft kann ab 10.08.2020 Überbrückungshilfe beantragen

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

im Zuge der Corona-Krise hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen.

Seit dem 10. Juli können Unternehmen und Organisationen aller Branchen einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sind nunmehr auch Rechtsanwälte berechtigt, im Rahmen des Antragstellungsverfahrens tätig zu werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte mit, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können. Die Frist zur Antragstellung der "überbrückungshilfe" wurde um einen Monat bis zum 30.09.2020 verlängert.

Zunächst waren nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in den Antragsprozess der Überbrückungshilfe eingebunden. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte sich in den vergangenen Wochen mit Nachdruck für eine Einbeziehung der Anwaltschaft eingesetzt und sich mehrfach an Bundesjustiz-, Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Es wurde darauf hingewiesen, dass kein sachlicher Grund bestehe, weshalb Rechtsanwälte in diesem Bereich nicht tätig werden dürfen, da diese ebenso wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer qualifiziert sind, die im Antragsverfahren vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen. Zudem hätten Rechtsanwälte aufgrund ihrer Zulassung das Recht zu umfassender rechtlicher - einschließlich steuerrechtlicher - Beratung und Vertretung ihrer Mandanten.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit freien Kapazitäten, die Interesse haben, Antragsteller im Antragsprozess zu unterstützen, können sich unter info@rak-m.de melden. Die RAK München wird eine Liste erstellen, die bei Bedarf anfragenden Unternehmen und Organisationen zur Verfügung gestellt wird.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.



Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
RA Michael Then
Präsident

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