In eigener Sache: Kammerbeitrag 2025
Derzeit läuft der Mahnlauf für den Kammerbeitrag 2025. Bitte prüfen Sie, ob Sie den Kammerbeitrag 2025 bereits entrichtet haben. Falls nicht, tragen Sie bitte dafür Sorge, diesen bis zum 23.06.2025 zu begleichen.
Gut zu wissen: Mit der Rücksendung des Formulars für das SEPA-Basislastschriftmandat kann der Kammerbeitrag bequem per Lastschrift eingezogen werden.
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GwG-Erhebung für das Jahr 2024 ist gestartet
Gemäß §§ 50 Nr. 3, 51 GwG übt die Rechtsanwaltskammer München die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz über die verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Die anlasslose Erhebung für das Jahr 2024 betrifft 10 % der per Zufallsprinzip ausgewählten Mitglieder und startete am 13.05.2025. Alle Betroffenen wurden über das beA benachrichtigt. Mittels eines Online-Fragebogens kann die Befragung für den Prüfungszeitraum 2024 schnell und unbürokratisch abgewickelt werden. Alle Befragten haben dazu einen persönlichen Zugangsschlüssel erhalten.
Da nicht alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per se Verpflichtete nach dem GwG sind, sondern nur dann, wenn im Kalenderjahr mindestens ein Mandat bearbeitet wurde, das unter einen der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgeführten Tatbestände fällt, muss zunächst erhoben werden, wer Verpflichteter nach dem GwG ist. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zur Erteilung der erbetenen Auskünfte gem. § 52 Abs. 6 GwG verpflichtet, auch dann, wenn sie keine Verpflichteten nach dem GwG sind.
Nach der Erhebung startet dann die Prüfung auf die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem GwG durch die Rechtsanwaltskammer München.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung.
Allgemeine Informationen zum Thema Geldwäsche sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Einführung einer 2-Faktor-Authentifzierung bei goAML: Bitte hinterlegte E-Mail-Adresse prüfen
Rechtsanwält:innen, die Verpflichtete i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, müssen sich seit 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registrieren. Die Registrierungspflicht für Verpflichtete besteht unabhängig davon, ob tatsächlich eine konkrete Verdachtsmeldung abgegeben wird.
Voraussichtlich zum 01.09.2025 wird der Zugang zum System „goAML Web“ auf eine 2-Faktor-Authentifizierung umgestellt. Damit soll der Datenschutz verbessert und das Missbrauchspotenzial verringert werden. Für die Umstellung wird die FIU an die registrierten Verpflichteten eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versenden.
Falls Sie zum Kreis der Verpflichteten gehören, prüfen Sie bitte, ob Ihre in goAML hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist.
Eine Anleitung für die Nutzung der 2-Faktor-Authentifizierung finden Sie hier.
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Neue D-Trust-Signaturkarten können jetzt im beA genutzt werden
Mit der am 21.05.2025 bereitgestellten beA-Version 4.0 können jetzt auch die neuen Signaturkarten der D-Trust GmbH (D-Trust Card 5.1 M100 ECC 2cc) für die qualifizierte elektronische Signatur von Nachrichtenanhängen in der beA-Webanwendung genutzt werden.
Eine Übersicht der Signaturkarten, die im beA unterstützt werden, finden Sie hier.
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Anwält:innen für Untergebrachte in der Einrichtung für Abschiebungshaft Hof gesucht
Die Einrichtung für Abschiebungshaft Hof – Außenstelle der JVA Hof – verfügt über ca. 150 Haftplätze für Untergebrachte.
Für Anfragen von Untergebrachten, die auf der Suche nach einer anwaltschaftlichen Vertretung (erfahrungsgemäß zumeist für asyl-/migrationsrechtliche bzw. abschiebungshaftrechtliche Fragestellungen) sind, beabsichtigt die JVA Hof, eine Liste mit Adressen / Kontaktdaten von Rechtsanwält:innen zu erstellen.
Interessierte können sich mit diesem Rückmeldeformular direkt bei der JVA Hof melden.
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Umfrage zur Nutzung von KI in Anwaltskanzleien: Verlängerter Teilnahmezeitraum bis 26.06.2025
Die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. aus München hat das Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragt, eine Umfrage zum Thema „Nutzung von KI in Anwaltskanzleien“ durchzuführen. Abgefragt werden Umfang und Zweck der KI-Nutzung, Vor- und Nachteile von KI, Zukunftschancen mit und durch KI sowie welche KI-Programme genutzt werden.
Der Teilnahmezeitraum wurde auf den 26.06.2025 verlängert. Die Umfrage erfolgt anonym und dauert ca. 10 bis 15 Minuten.
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#GG Wow! - Neue Erklärserie
Stephanie Beyrich, Pressesprecherin und Geschäftsführerin der BRAK, präsentiert in Zusammenarbeit mit dem Verein GrundGesetzVerstehen und (R)ECHT INTERESSANT! die Erklärserie „#GG Wow!“. In acht Episoden, in denen verschiedene Themen wie z. B. „Staatsorgane“, „Meinungsfreiheit“ oder „Versammlungsfreiheit“ vorgestellt werden, werden Grundrechte fundiert, verständlich und praxisnah erklärt.
Der Verein GrundGesetzVerstehen gibt deutschlandweit an Schulen Unterrichtseinheiten zum Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche schon früh mit den Themen Recht und Verfassung in Berührung kommen. Die meisten Einheiten finden in der Oberstufe der Gymnasien statt. Wer sich einen Schulbesuch wünscht bzw. den Verein und das Projekt als Coach vor Ort unterstützen möchte, kann sich mit dem Verein in Verbindung setzen.
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Mitglieder für die berufsbildenden Ausschüsse gesucht
Die Amtszeit der derzeit berufenen Mitglieder in den berufsbildenden Ausschüssen der Rechtsanwaltskammer München (Berufsbildungsausschuss, Aufgabenausschuss und Prüfungsausschuss) endet zum 31.08.2025. Die Rechtsanwaltskammer München hat die Mitglieder dieser Ausschüsse daher erneut zu berufen. Die Berufung erfolgt wiederum für vier Jahre.
Es gibt folgende Ausschüsse:
Berufsausbildungsbereich – Rechtsanwaltsfachangestellte: - Der Aufgabenausschuss ist zuständig für die Erstellung der Aufgaben für die Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten. Er tagt in der Regel dreimal im Jahr. Rund um die Sitzungen werden die Aufgaben zur Besprechung bearbeitet.
- Die insgesamt acht Prüfungsausschüsse (Augsburg, Ingolstadt, Kempten, München I, II und III, Straubing und Traunstein) nehmen die Prüfungen ab, d. h. sie sind vor Ort bei den Prüfungen, sitzen zusammen bei den Notenkonferenzen, beschließen die Noten und führen die mündlichen Prüfungen durch.
Fortbildungsbereich – Rechtsfachwirte - Der Gemeinsame Aufgabensausschuss mit der RAK Nürnberg und der RAK Bamberg ist zuständig für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die Prüfungen im OLG-Bezirk München einerseits und den OLG-Bezirken Bamberg und Nürnberg andererseits.
- Die Prüfungsausschüsse München und Nürnber/Bamberg sind für die Abnahme der schriftlichen und mündlichen Prüfungen zuständig.
Berufsbildungsbereich: - Der Berufsbildungsausschuss ist für politisch-strategische Fragen im Bildungsbereich zuständig.
Alle Gremien sind paritätisch mit Vertreter:innen der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite und der Dozierenden/Lehrkräften zu besetzen.
Für die Berufungsperiode vom 01.09.2025 bis 31.08.2029 suchen wir:
Für den Berufsbildungsausschuss: - eine bis zwei Personen aus der Gruppe der Arbeitgeber (also Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen)
- eine bis zwei Personen aus der Gruppe der Lehrkräfte
Für den Aufgabenausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten: - eine Person zur Vertretung der Arbeitgeberseite (also Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen)
Für den Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten – Ingolstadt: - eine Person zur Vertretung der Arbeitnehmerseite
Für den Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten – Kempten: - eine Person zur Vertretung der Arbeitgeberseite (also Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen)
- eine Person zur Vertretung der Arbeitnehmerseite
Für den Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten – München III: - eine Person zur Vertretung der Arbeitgeberseite
Für den Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten – Traunstein: - eine Person zur Vertretung der Arbeitnehmerseite
Für den Aufgabenausschuss der Rechtsfachwirte: - zwei Personen zur Vertretung der Arbeitgeberseite (also Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen)
- ein bis zwei Personen zur Vertretung der Arbeitnehmerseite
Für den Prüfungsausschuss der Rechtsfachwirte: - eine Person zur Vertretung der Arbeitgeberseite (also Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen)
Vielleicht ist etwas für Sie dabei, was Sie selbst interessiert oder Sie kennen geeignete Personen, die Sie vorschlagen möchten? Dann melden Sie sich gerne zeitnah, spätestens bitte bis zum 25.06.2025, unter ausbildung(at)rak-m.de.
Wir freuen uns auf Sie!
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Jour Fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 12.05.2025
Auf Einladung der Rechtsanwaltskammer München fand am 12.05.2025 der regelmäßige Jour Fixe zwischen der Rechtsanwaltskammer München und den Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit München statt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem folgende Themen: - Erreichbarkeit des Grundbuchamts München per beA
Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie das Grundbuchamt München per beA adressiert werden kann. Hierzu muss bei der Suche im Gesamtverzeichnis im Feld „Name“ „Grundbuchamt“ (nicht: „Amtsgericht“) eingegeben und dann in der dort erscheinenden Liste aller Grundbuchämter das Grundbuchamt München ausgewählt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, im Feld „Name“ „Grundbuchamt“ und im Feld „Ort“ „München“ einzugeben. - Berufungseinlegung
§ 519 Abs. 3 ZPO regelt, dass mit der Berufungsschrift eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden soll. In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen dies unterlassen wird. Dies führt nach Auskunft der Gerichte zu gerichtsinternen Verzögerungen, da das eingereichte Dokument ohne Kenntnis des angefochtenen Urteils nicht der zuständigen Kammer zugewiesen werden kann. Die Frage, welche Kammer zuständig ist, kann nicht allein aufgrund des erstinstanzlichen Aktenzeichens beurteilt werden. Es wird daher darum gebeten, stets das angefochtene Urteil zusammen mit der Berufungsschrift einzureichen. - Fertigung von Kopien im Rahmen von Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle
Ein Kollege hatte darauf hingewiesen, dass bei Akteneinsicht in Nachlassakten keine Fotokopien auf der Geschäftsstelle mehr gefertigt werden könnten. Von Seiten des Amtsgerichts München wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Fertigung von Fotokopien auf der Geschäftsstelle weiterhin möglich ist. Sollten Rechtsanwälte in der Vergangenheit darauf verwiesen worden sein, Fotokopien anzufordern, habe es sich wohl um Einzelfälle gehandelt.
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Anwaltstreffen in Augsburg am 16.05.2025
Die Rechtsanwaltskammer München lädt jedes Jahr alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus einem Landgerichtsbezirk zu einem gemeinsamen Austausch zu aktuellen Themen vor Ort ein. Das diesjährige Anwaltstreffen fand am 16.05.2025 im Landgerichtsbezirk Augsburg statt.
Präsidentin Anne Riethmüller freute sich, dass viele Kolleginnen und Kollegen der Einladung nach Augsburg gefolgt waren. Im Rahmen von verschiedenen Fachvorträgen konnten sich die Teilnehmenden über aktuelle Themen wie z. B. Mitwirkungspflichten in Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz, beA und Akteneinsichtsportal sowie über Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels informieren. Außerdem wurden Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Videoverhandlungen beantwortet und Erfahrungen hierzu ausgetauscht.
Im Anschluss war Zeit und Gelegenheit für den persönlichen Austausch untereinander sowie mit den anwesenden Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer.
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6. Bayerischer Mediationstag am 21.05.2025
Am 21.05.2025 fand in den in den Räumen der IHK Akademie in München der 6. Bayerische Mediationstag statt. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und wurde in Kooperation mit den drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, der Landesnotarkammer Bayern, dem Bayerischen AnwaltVerband, der IHK München und der MediationsZentrale München ausgerichtet. Das Thema des Mediationstages lautete diesmal „Inspirationen für ein innovatives Konfliktmanagement in Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtspflege“. Ziel war es, im gegenseitigen Austausch anhand praktischer Erfahrungen, wissenschaftlicher Erkenntnisse und ausländischer Vorbilder neue Ideen und Impulse für ein zeitgemäßes Konfliktmanagement und eine einvernehmliche Konfliktlösung durch Mediation zu entwickeln, um dadurch das Potenzial von Mediation in den unterschiedlichen Konfliktfeldern noch besser zur Wirksamkeit zu bringen.
Zu Beginn der Veranstaltung wurden Thema und Konzept des Tages im Rahmen einer einführenden Podiumsrunde vorgestellt, an der auch Präsidentin Anne Riethmüller teilnahm. Anschließend setzten sich die rund 200 Teilnehmenden in elf themenbezogenen Arbeitsgruppen, sog. Knowledge-Cafés, mit einzelnen Aspekten auseinander. Die breite Themenpalette reichte dabei von Konfliktlösungsklauseln in Verträgen und Finanzierungsmodellen über Lösungen für die Einleitung von Mediation in Verwaltungsverfahren bis hin zu Einsatzmöglichkeiten von KI und Legal Design sowie Gaming-Methoden in der Mediation. Der Austausch in den Knowledge-Cafés fand jeweils unter Leitung ausgewiesener in- und ausländischer Expert:innen aus Praxis und Wissenschaft statt. In einer abschließenden Runde im Plenum wurden die Ergebnisse und unterschiedlichen Perspektiven allen Teilnehmenden durch die Moderator:innen der Knowledge-Cafés vorgestellt.
Weitere Informationen zum 6. Bayerischen Mediationstag finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Bayerischer Mediationstag - Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Der nächste – dann 7. – Bayerische Mediationstag findet voraussichtlich 2027 statt.
Foto: Andreas Gebert
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4. Sitzung der 8. Satzungsversammlung am 26.05.2025
Am 26.05.2025 fand in Berlin die 4. Sitzung der 8. Satzungsversammlung statt. Auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses hat die Satzungsversammlung unter anderem eine Änderung von § 5 Abs. 1 Satz 1 FAO beschlossen. Die Frist zur Beibringung der besonderen praktischen Erfahrungen wird von drei auf fünf Jahre angehoben. In den vergangenen Jahren hatte sich die Frist von drei Jahren zunehmend zu einer Zugangsschranke entwickelt, was dem Wunsch der Satzungsversammlung widersprach, der schon 1995 der Beschlussfassung über die Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels zugrunde lag. Berufsbild und Berufsalltag haben sich seither so stark verändert, dass eine Anpassung der FAO nach Überzeugung einer großen Mehrheit der Mitglieder der Satzungsversammlung unumgänglich war.
§ 5 Abs. 1 S. 1 FAO in seiner neuen Fassung wird lauten: „Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:“
Auch Änderungen der BORA sowie Änderungen zu einzelnen Fachanwaltschaften wurden beschlossen.
Weitere Informationen zur 4. Sitzung bzw. allgemein zur Satzungsversammlung sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer nachzulesen.
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Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung: Prüfer:innen für mündliche Prüfungen gesucht
Das Landesjustizprüfungsamt sucht dringend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in der mündlichen Prüfung der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung prüfen.
Die Voraussetzungen für die Prüferbestellung sind: - Mindestens dreijährige Berufspraxis als Rechtsanwalt, Syndikus/Wirtschaftsjurist, Staatsanwalt, Richter oder Beamter. Auch Zeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Universitäten können hier angerechnet werden.
- Die Examina sollten grundsätzlich jeweils mit mindestens 9 Punkten bestanden worden sein.
- Eine parallele Prüfertätigkeit und Mitwirkung bei einem privaten Repetitorium als Dozent oder Veranstalter ist nicht möglich.
Die Prüfertätigkeit im mündlichen Examen wird derzeit seitens des Freistaats Bayern mit EUR 27,56 je Prüfungsteilnehmer vergütet. Für die Korrektur von schriftlichen Prüfungsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden je Erst- und Zweitbewertung EUR 18,04 vergütet (Erste Juristische Staatsprüfung: EUR 13,84). Dies ist angesichts der Vorbereitungs- und Prüfungszeit sicherlich nicht viel. Es ist jedoch zu beachten, dass es gerade für die Anwaltschaft eine wichtige Aufgabe darstellt, in den Examina die anwaltliche Sicht der Rechtsanwendung einfließen zu lassen und Anwaltswissen abzuprüfen. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Referendare im Berufsfeld Anwaltschaft von Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten geprüft werden.
Darüber hinaus ist es für jeden Prüfer und jede Prüferin auch eine persönlich bereichernde Tätigkeit, mit anderen herausragenden Juristen im Rahmen der Examina mit den jungen Absolventen Prüfungsgespräche durchzuführen, die verschiedenen juristischen Materien in allen Rechtsgebieten zu vertiefen und dadurch auch fachlich zu profitieren.
Hinsichtlich des zeitlichen Aufwands können die Prüfer:innen völlig zwanglos je nach persönlicher Verfügbarkeit an den zwei Examensterminen im Jahr bei ca. ein bis vier Prüfungen pro Termin teilnehmen. Bei den schriftlichen Prüfungen ist ein Kontingent von max. 50 Erst- und Zweitbewertungen üblich.
Die konkrete Einsatzbereitschaft der Prüfer:innen wird vor jeder mündlichen und schriftlichen Prüfungsperiode abgefragt, sodass Sie nicht ohne Ihr konkretes Einverständnis zu Prüfungstätigkeiten herangezogen werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Ansprechpartnerin: Frau Baumgartner Tel.: 089/5597 – 2585
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Kammerversammlung 2025 – save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 21. November 2025 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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