Mit dem Landgericht München I führt das 17. von insgesamt 22 bayerischen Landgerichten die E-Akte ein.
Die Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und Oberlandesgerichten in Zivilsachen wird Ende 2022 abgeschlossen sein.
Vor der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus. Bis heute werden ca. 88.000 Verfahren rein elektronisch geführt.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zu finden.