In der 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 29. und 30.04.2022 in Berlin wurde der Antrag auf Streichung von § 4 I BORA einstimmig angenommen. Damit wurde klargestellt, dass das Führen eines Anderkontos für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht verpflichtend ist.
Auf der Tagesordnung standen außerdem die Themen Fortbildungspflicht im Berufsrecht, die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte sowie die Modernisierung der BRAO und FAO.
Weitere Informationen zur 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung und deren Beschlüsse sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer zu finden.