Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Sanktionen gegen Russland

Update 30.03.2022

Arbeitshilfe zu bestehenden Finanzsanktionen

Zur Erleichterung der lückenlosen Beachtung der bestehenden Sanktionen verweist das Bayerische Staatsministerium der Justiz darauf, dass die Landesjustizverwaltung NRW unter www.finanz-sanktionsliste.de eine Arbeitshilfe bereitstellt, die eine unkomplizierte und der Nutzung einer Suchmaschine im Internet vergleichbare Namenssuche ermöglicht. In dem Portal werden sämtliche auf relevanten Sanktionslisten stehende Personen geführt, so dass auch außerhalb eines Russlandbezugs eine unkomplizierte Überprüfung bspw. des Mandanten im Rahmen der Sorgfaltspflichten nach dem GwG möglich ist. 

Allgemeine Informationen über die Sanktionen gegen Russland stellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesbank auf ihren jeweiligen Internetseiten in Form von Fragen und Antworten bereit. 

Zentrale Auskunftsstelle zu Exportbeschränkungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches unter der Nummer 06196 9081237 Anfragen telefonisch beantwortet.


Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland sowie bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

Dies umfasst u. a. Sanktionen

  • gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
  • angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014) 
  • als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
  • angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263) 

Hinweis
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.

Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,

  • bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen
  • und folgenden Indikator zu verwenden:
    – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.
    B2305

Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen

Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU