Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen in den Bundestag eingebracht, den der Bundestag in seiner Sitzung am 10.11.2016 angenommen hat. Mit der Novelle wird die EU-Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch soll die Zusammenarbeit der Behörden in EU-Staaten bei Strafermittlungen vereinfacht werden. So gelten für Staaten, die von anderen EU-Staaten um Rechtshilfe gebeten werden, künftig strengere Fristen und verschärfte Auskunftspflichten. Auch müssen europaweit einheitliche Formulare verwendet werden, um Verfahren zu beschleunigen.
Weitere Informationen finden Sie hier: