Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

beA ist heute in Betrieb gegangen

 

Das besondere elektronisch Anwaltspostfach (beA) ist heute in Betrieb gegangen. Die BRAK hat damit das zukunftsweisende Kommunikationssystem gestartet, mit dem künftig alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen werden. „Wir sind sehr froh, dass alle rechtlichen Hindernisse nun aus dem Weg geräumt werden konnten“, so Präsident Ekkehart Schäfer.

Wann das beA starten darf, war zunächst unklar (s. PE Nr. 10/2016 v. 27.09.2016 und PE Nr. 12/2016 v. 29.09.2016). Erst am 25.11.2016 hob der AGH Berlin zwei einstweilige Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA vorübergehend verhinderten. Erwirkt hatten sie zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln. Sie waren der Ansicht, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, konnte das gesamte System nicht starten. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem 01.01.2018 vor. Dies genügte dem AGH. Bereits am 28.09.2016 wies er deshalb den Antrag eines weiteren Rechtsanwalts zurück, der ebenfalls eine einstweilige Anordnung gegen das beA hatte erwirken wollen (s. PE Nr. 11/2016 v. 28.09.2016).

„Wir sind stolz, dass wir diesen so wichtigen Baustein für den elektronischen Rechtsverkehr jetzt auf den Weg gebracht haben“, resümiert Schäfer. „Endlich kann nun der notwendige technische Fortschritt in das Rechtswesen Einzug halten.“

Die Pressemitteilung der BRAK finden Sie hier.

Das beA ist unter https://www.bea-brak.de erreichbar. Um das beA nutzen zu können, müssen Sie sich dort erstmals registrieren. Hierzu benötigt der Postfachinhaber seine beA-Karte und die ihm dazu übersandte PIN sowie ein Kartenlesegerät. Im Rahmen der Erstregistrierung kann eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an die im Fall eines Posteingangs im beA eine automatische Benachrichtigung geschickt wird.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Erstregistrierung oder der Nutzung des beA haben, wenden Sie sich bitte an den beA-Fachsupport, der unter bea-servicedesk(at)atos.net oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Nummer 030-520009444 erreichbar ist.