Die Bundesrechtsanwaltskammer hat durch die Ausschüsse Strafrecht sowie Europa das Eckpunktepapier: Für eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung in der Europäischen Union erarbeitet.
Die BRAK hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach die Forderung nach einer Fortentwicklung des europäischen Rechts erhoben, wie sie durch Art. 82 Abs. 1 UAbs. 2 lit. b, Art. 85 Abs. 1 UAbs. 2 lit. c AEUV vorgezeichnet ist. Der europäische Gesetzgeber ist dazu aufgerufen, eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zu schaffen, um eine parallele Strafverfolgung in der Europäischen Union zu vermeiden. Die BRAK spricht sich dafür aus, diese Regelung durch die Möglichkeit eines Verfahrenstransfers zu flankieren, um parallele Strafverfahren, die wegen unterschiedlicher Taten in verschiedenen Mitgliedstaaten gegen denselben Beschuldigten geführt werden, mit seiner Zustimmung in einer einzigen Hauptverhandlung zusammenzuführen.
Das Eckpunktepapier können Sie hier abrufen.