Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger vorgelegt.
Dieser sieht die Schaffung einer eigenen Berufskammer für Insolvenzverwalter mit eigenem Zulassungsverfahren und eigenem Berufsrecht vor. Die Rechtsanwaltskammer München unterstützt das Anliegen, den Auswahlprozess von Insolvenzverwaltern bei den Gerichten deutlich zu vereinfachen. Die vorgeschlagene Lösung erscheint jedoch nicht als angemessen oder geeignet, um dem Problem zu begegnen. Die Rechtsanwaltskammer München hat sich in Ihrer Stellungnahme daher gegen den Vorschlag ausgesprochen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.