Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Ehrenamtliche für den Prüfungsausschuss München III gesucht

Die Amtsperiode läuft bis zum 31.08.2029.

Für den Prüfungsausschuss München III der Rechtsanwaltskammer München werden neue Mitglieder gesucht. 

Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement bei der Rechtsanwaltskammer München?

Dann engagieren Sie sich doch als Mitglied im Prüfungsausschuss München III.

Die Amtsperiode läuft bis zum 31.08.2029.
Interessierte aus der Gruppe der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sowie der Lehrkräfte können sich gerne unter ausbildung(at)rak-m.de melden.

Arbeitnehmervertreter:innen sollten idealerweise eine Fortbildung zum/zur Rechtsfachwirt:in absolviert haben oder ihre Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten mit guten Ergebnissen abgeschlossen und bereits erste Berufserfahrung gesammelt haben. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche und persönliche Eignung für die Prüfertätigkeit.

Lehrkräfte müssen aktiv im Schuldienst tätig sein, fachbezogenen Unterricht erteilen und über das Einverständnis ihrer Berufsschule verfügen, im Prüfungsausschuss mitwirken zu können.