Sie haben Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement bei der Rechtsanwaltskammer München? Sie möchten gerne junge Menschen bei ihrem Start in den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen und begleiten? Auch die Weiterbildung und ein gemeinsames Engagement gegen den Fachkräftemangel liegt Ihnen am Herzen?
Dann engagieren Sie sich doch als Mitglied in einem berufsbildenden Ausschuss bei der RAK München.
Die Amtszeit der derzeit berufenen Mitglieder in einem berufsbildenden Ausschuss (Berufsbildungs-, Aufgaben- und Prüfungsausschuss) endet zum 31.08.2025. Die RAK beruft für die Dauer von vier Jahren für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis 31.08.2029 erneut Mitglieder dieser Ausschüsse. Sie haben Interesse daran, sich für die Zukunft der Anwaltschaft zu engagieren? Dann melden Sie sich bei der Kammer!
Was ist zu tun im Bereich Rechtsanwaltsfachangestellte?
Der Aufgabenausschuss erstellt die Aufgaben für die Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und tagt dazu dreimal im Jahr. Rund um die Sitzungen werden die Aufgaben bearbeitet.
Die insgesamt acht Prüfungsausschüsse (Augsburg, Ingolstadt, Kempten, München I, II und III, Straubing und Traunstein) nehmen vor Ort die Prüfungen ab, führen Notenkonferenzen und mündliche Prüfungen durch und beschließen die Noten.
Was ist zu tun im Bereich Rechtsfachwirte?
Der gemeinsame Aufgabenausschuss erstellt die Aufgaben für die Rechtfachwirte.
Der gemeinsame Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Rechtsanwaltskammer Bamberg sowie der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer München nehmen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der Rechtsfachwirte ab.
Darüber hinaus gibt es den Berufsbildungsausschuss, der für politisch strategische Fragen zuständig ist.
Alle Gremien sind mit Vertreterinnen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Dozierenden/Lehrkräften paritätisch zu besetzen.
Weitere Informationen sowie Angaben, in welchem Ausschuss offene Positionen für die neue Amtsperiode neu zu besetzen sind, finden Sie im aktuellen Newsletter.