Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (21.03.2025) dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) zugestimmt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt geschafft: Die RVG-Anpassung wird kommen!
Die beschlossene Anpassung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 Prozent und der Festgebühren um 9 Prozent vor. Dies trägt dem erheblichen inflationsbedingten Anstieg der Personal- und Sachkosten in Anwaltskanzleien Rechnung.
Das KostBRÄG 2025 wird grundsätzlich am 01.01.2026 in Kraft treten. Die Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes werden am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft treten.
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