Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) birgt für die Anwaltschaft in der täglichen Praxis viele Vorteile und Effizienzgewinne, ist aber auch mit berufsrechtlichen Risiken verbunden.
Der BRAK-Ausschuss Rechtsdienstleistungsgesetz hat unter seinem Vorsitzenden Dr. Frank Remmertz, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München, einen Leitfaden herausgegeben. Dieser dient als Orientierungshilfe, wie Anwältinnen und Anwälte KI-Tools berufsrechtskonform einsetzen können.