Seminar(e) im Merkzettel
 
 

Gebührenrecht

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es löste zum 1. Juli 2004 die bis dahin gültige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab (Referat zum RVG).

Die Gebühren werden, soweit das RVG nicht anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Es besteht die Möglichkeit, schriftlich eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren. In außergerichtlichen Angelegenheiten können auch Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.

Ist eine vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen (Beispiele, Tipps zum Gebührenprozess).

Die Vergütung kann nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilte Berechnung eingefordert werden. In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben (Beispiel zur Berechung der Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG).

Auswirkungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf das Verhältnis von Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherern

Weil Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherer aufeinander angewiesen sind, müssten beide Seiten eigentlich in einem harmonischen Verhältnis zueinander stehen. So profitieren zum einen Juristen davon, dass Mandanten Rechtsschutzpolicen abgeschlossen haben, da ohne Versicherungsvertrag wahrscheinlich viele Klienten ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen würden. Zum anderen kommt es den Versicherern zugute, wenn Rechtsberater ihre Verträge empfehlen. Die Beziehung zwischen beiden Berufsgruppen ist allerdings belastet. Grund hierfür ist der stagnierende Markt, mit dem die Versicherungsunternehmen in den letzten Jahren zu kämpfen haben.

 

Den Artikel "Auswirkungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes auf das Verhältnis von Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherern" von Kerstin Eggert und Dr. Willi Oberlander, Nürnberg, können Sie hier downloaden.

 

Drei Jahre Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Institut für freie Berufe Nürnberg eine empirische Untersuchung zu den Auswirkungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf die anwaltliche Tätigkeit durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung war es, rund dreieinhalb Jahre nach Einführung des RVG die Folgen der veränderten Vergütung für die berufliche und wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft (erneut) zu erfassen. Dabei wurde den Befragten auch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem RVG darzulegen. Des Weiteren bestand bei Lageindikatoren die Möglichkeit, Entwicklungsvergleiche zu ziehen. Somit konnte ein differenziertes und umfangreiches Zahlen- und Meinungsbild der Anwaltschaft erschlossen werden.

 

Drei Jahre Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

fileadmin/downloads/05-Verguetungsrecht/01-Verguetungsrecht/RVG 2 - Erfolgshonorare.pdf