Anwaltsausweis
Rechtsanwälte, die Mitglieder der Rechtsanwalts-kammer München sind, erhalten auf Antrag einen Anwaltsausweis. Der handliche Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist europaweit gültig und weist den Inhaber (europäischen) Rechtsanwalt aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behören. Zudem vereinfacht er den Zugang zu Strafjustizzentren sowie Justizvollzugsanstalten.
Für die Erstellung eines Rechtsanwaltsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben, die bei Antragstellung fällig ist. Der Ausweis ist bis zu fünf Jahre gültig.
Bestellung
Den Berufsausweis für Rechtsanwälte erhalten Sie auf Anforderung.
- Bestellen Sie Ihren Ausweis
- telefonisch unter 089-532944-18. Sie erhalten dann umgehend postalisch ein Antragsformular, das bereits mit Ihren Daten bestückt ist. Bestätigen Sie darauf die Richtigkeit der Angaben durch Ihre Unterschrift.
- per E-Mail an ausweise(at)rak-muenchen.de. Sie erhalten dann Ihr personalisiertes Antragsformular als PDF-Datei.
- online und unter diesem Link und geben Sie Ihre Daten ein. Ein Passbild und andere Unterlagen können Sie direkt auf unseren Server hochladen.
- Übermitteln Sie mit dem Antrag ein Passbild, das folgenden Anforderungen entspricht: Größe max. 5 x 4 cm (als Foto-Abzug) bzw. Auflösung min. 300 dpi (als Image-Datei).
- Überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 15,00 Euro unter Angabe Ihres Namens und dem Stichwort "Ausweis" im Verwendungszweck an die Rechtsanwaltskammer München, Postbank München, Konto-Nr. 3733 804, BLZ 700 100 80. Übermitteln Sie den Überweisungsbeleg ebenfalls mit dem Antrag.
- Kopieren Sie die Lichtbildseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses und unterschreiben Sie die Kopie. Übermitteln Sie auch diese Kopie mit Ihrem Antrag.
- Nach Ablauf von vier bis sechs Wochen wird Ihnen der Ausweis per Post zugesandt.
Bundeseinheitlichkeit
Durch eine Vereinbarung zwischen den meisten Kammern im Bundesgebiet wurde ein bundeseinheitlicher Anwaltsausweis geschaffen. Dieser Ausweis ist fälschungssicher und hat ein bundeseinheitliches Aussehen. Das garantiert eine bundesweite Akzeptanz. Durch eine Vereinbarung mit der CCBE (Council of the Bars and Law Societies of the European Union) kann man sich darüber hinaus in der gesamten EU als europäischer Rechtsanwalt ausweisen.
Eilbedürftigkeit
Sofern Sie für einen Termin sich dringend als Rechtsanwalt ausweisen müssen, erhalten Sie nach Voranmeldung auf der Geschäftsstelle der Kammer München eine Bestätigung über Ihren Status als Rechtsanwalt. Diese Bestätigung ist allerdings nur wenige Tage gültig.
Normalerweise ist es jedoch ausreichend, wenn Sie Ihre Zulassungsurkunde (in Kopie) in Verbindung mit einem Personalausweis vorzeigen.

