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Fragen zum Gegenstandswert

Häufig wird die Rechtsanwaltskammer München mit der Frage konfrontiert, welcher Wert in einem abzurechnenden Mandat als Gegenstandswert einzusetzen ist. Fragen zur Höhe des Gegenstandswerts können von der Rechtsanwaltskammer München jedoch nicht verbindlich beantwortet werden. Hierüber kann nur das zuständige Zivilgericht im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens entscheiden.

 

Wir dürfen Sie jedoch auf die Streitwertkommentare verweisen, die sich detailliert mit der Problematik auseinandersetzen.

 

Literaturbeispiele:

 

  • Schneider / Herget: Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12.Auflage
  • Anders / Gehle / Kunze: Streitwert-Lexikon, 4.Auflage
  • Hartmann: Kostengesetze, 38.Auflage