Seminar(e) im Merkzettel
 
 

Vorstand

Aufgaben des Vorstands

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Beratung der Mitglieder
  • Vermittlung unter Mitgliedern
  • Berufsrechtliche Aufsicht über die Mitglieder
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte, Verwaltungsbehörden und die Landesjustizverwaltung zu Gesetzesvorhaben und gebührenrechtlichen Fragen
  • Überprüfung nach RBerG
  • Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
  • Vertretung der Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen
  • Fortbildung der Mitglieder
  • Mitwirkung an der Juristenausbildung
  • Aus- und Fortbildung der Rechtsfachwirte und der Rechtsanwaltsfachangestellten
  • Nothilfe für notleidende Mitglieder
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gütestelle
  • Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Anwaltsgerichte und Prüfungsausschüsse