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Aufgaben des Vorstands- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Beratung der Mitglieder
- Vermittlung unter Mitgliedern
- Berufsrechtliche Aufsicht über die Mitglieder
- Erstellung von Gutachten für Gerichte, Verwaltungsbehörden und die Landesjustizverwaltung zu Gesetzesvorhaben und gebührenrechtlichen Fragen
- Überprüfung nach RBerG
- Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
- Vertretung der Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen
- Fortbildung der Mitglieder
- Mitwirkung an der Juristenausbildung
- Aus- und Fortbildung der Rechtsfachwirte und der Rechtsanwaltsfachangestellten
- Nothilfe für notleidende Mitglieder
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gütestelle
- Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Anwaltsgerichte und Prüfungsausschüsse
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